Full text : Die doppelte kaufmännische Buchhaltung

Inkassoverkehr-

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Avisierte  Schecks  werden  häufig  über  Tratten-Konto  oder  ein
Konto  avisierter  Schecks  geführt  (bei  der  Anzeige  Kontokorrent
an  Tratten,  bei  der  Auszahlung  Tratten  an  Kasse),  um  eine
Vormerkung  der  Verfügungen  des  Kontoinhabers  zu  haben.
Einfacher  erscheint  uns  ein  anderes  Verfahren.  Das  Scheck-Konto
  des  Kunden  im  Kontokorrentbuch  wird  mit  einer  besonderen ­
  Vormerkspalte  (im  Soll)  versehen,  in  welcher  Tag  und
Betrag  des  angezeigten  Schecks  vermerkt  werden.  Man  erreicht
damit  die  gleiche  Wirkung  ohne  eine  umständliche  Verrechnungsbuchung ­
  über  Tratten-Konto,  die  wegen  der  unterschiedlichen
Bestimmung  des  Verfalltages  eingelöster  Schecks  nicht  immer
anwendbar  ist.
Banken  können  aktive  und  passive  Schecks  unterscheiden.
Aktive  Schecks  auf  andere  Banken  sind  Platz-  oder  Versandbzw.
  Rimessenschecks.  Sie  werden  wie  Bargeld  behandelt  oder
über  Wechsel-Konto,  Diskontwechsel-Konto,  besser  über  Konto
fremder  Schecks  verrechnet.  Inkassoschecks  werden  wie  Inkasso-Rimessen ­
  behandelt.
Passive,  von  der  Bank  einzulösende  Schecks  werden  einem
(passiven)  N.  N.-Scheck-Konto,  Scheckauszahlungs-Konto  belastet, ­
  welchem  die  auf  Rechnung  des  Scheck-Kontos  eines
Kunden  eingehenden  Geldwerte  kreditiert  werden.  N.  N.-Scheck-Konto
  verrechnet  demnach  rechts  das  Guthaben,  links
die  Verfügungen  des  Scheckkunden  N.  N.;  die  Zinsen  werden
dem  Scheckzinsen-Konto  belastet.  Andere  Bankbetriebe  verbuchen ­
  über  Tratten  und  Kontokorrent-Konto  wie  oben  ausgeführt. ­

8.  Inkassoaufträge.
a)  Inkassowechsel.  Über  die  Buchung  des  Beauftragten
v gl.  Inkassowechsel-Konto.  Der  Auftraggeber  bucht  den  Ausgang ­
  der  Inkassowechsel  wie  die  übrigen  Wechsel.  Die  Inkassokosten ­
  werden  nach  Aufgabe  zu  Lasten  des  Unkosten-Kontos
verbucht.
b)  Inkassoaufträge  an  die  Post  (Postaufträge  zur  Einziehung
von  Geldbeträgen)  werden  bei  ihrer  Ausfertigung  vorgemerkt
und  nach  ihrer  Einlösung  bzw.  nach  Auszahlung  des  Ertrages
an  den  Auftraggeber  als  Bareinnahmen  verrechnet.  Man  kann
            
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