Verlust
Diskontwechsel.
Aus der Darstellung ist zu folgern:
1. Der Wert des Wechsels nähert sich dem Nennwert, je
näher er dem Verfalltag kommt.
2. Die Diskontierung der vorhandenen Diskontwechsel am
Jahresschluß als Bewertung vorhandener verzinslicher Wechselforderungen
bewirkt ein Hinüberschieben des Diskontgewinnes
pro rata temporis in das nächste Bilanzjahr.
Man kann, wie es französische Fachschriftsteller fordern,
den rechnungsmäßigen Rückdiskont des Wechselvorrats mit
einem Sonder-Konto (reescompte du portefeuille) verrechnen 1 ).
Gewinn- und Verlust-Konto.
Gewinn
2. Rückdiskont-Konto
50 jl. Diskont-Konto 150
Deutsche Fachschriftsteller verlangen die Verbuchung dieses
Rückdiskonts auf einem „transitorischen Diskont-Konto“ (deutlicher
wäre: Diskontvortrags-Konto) oder auf einem Sammel-Konto
für transitorische Aktiva und Passiva (vgl. II. Band
Erfolgsregulierungsposten); beides ist überflüssig.
3. Wurde der Nennwert des Wechsels dem Kunden in laufender
Rechnung gutgeschrieben, so wird er als Wechselbestand
in der Jahresbilanz und als überfälliger Posten im Kontokorrent
des Kunden diskontiert. Diskontverlust und Diskontgewinn
gleichen sich aus, falls der Wechseldiskont mit dem Kontokorrentzinsfuß
übereinstimmt. Wird eine Rimesse als Vortragsrimesse
behandelt, dann sollte man diesen Wechsel entweder
ohne Diskont in die Vermögensbilanz einstellen oder als Wechsel
diskontieren und vom Gesamtdiskont der Wechselbestände den
Diskont der Vortragsrimessen in Abzug bringen 2 3 4 ).
4. Steigt der Diskont bis Ende des Jahres, in unserm Beispiel
etwa auf 6 % (= M. 60 Diskont auf obigen Wechsel), oder
fällt er (etwa auf 4 % = M. 40 Diskont), so ändern sich, die
Anrechnung dieser Diskontsätze angenommen, die Gewinnanteile
der beiden Bilanzjahre.
M Vgl. Barre, a. a. O. S. 218.
5 ) Gautsch, Erläuterungen über die Aufstellung einer Bankbilanz mh
besonderer Berücksichtigung des transitorischen Konto. Wien 1884.