Devisen.
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b) Nach den Währungen: Rubelwechsel-, Francswechsel-Konto
u. a.
c) Zerlegung des Gewinnes in Kursgewinn und Zinsgewinn
durch Einfügung eines Devisenzinsen-Kontos oder periodische
Übertragung des Zinsengewinnes (nachweisbar auf Grund von
Hilfsrechnungen) auf das gewöhnliche Wechsel-Zinsen-Konto.
d) Eine entsprechende Erweiterung des Devisen-Skontros
(besondere Spalte für Courtage, Stempel, Zinsen, Provision).
e) In der Aufstellung S. 210 wurden die Kosten und der Erlös
verbucht. Man findet aber auch eine gesonderte Verrechnung
der Unkosten des Devisenhandels auf Courtage-Konto,
Stempel-Konto (vgl. dazu Verrechnung im Bankgeschäft, Effektenhandel).
Die Nebenkosten, Stempel, Courtage usw. rechnet der
kaufende Bankier als Kommissionär dem Kunden ab, beim Verkauf
von Devisen hingegen zu. Der Bankier oder der Bankkunde
als Auftraggeber kalkuliert den Anschaffungswert der für
ihn gekauften Devisen durch Addition, den Erlös durch Subtraktion
der Nebenkosten.
Schecks auf ausländische Währung werden auf Devisen-Konto
verrechnet.
Kurswechsel werden gewöhnlich zum Tageskurs des Buchungstages,
mitunter auch zu einem festen Buchungskurs umgerechnet.
Die gegen den Tageskurs sich ergebenden Unterschiede
werden einem Kursdifferenzen-Konto zu- bzw. abgeschrieben,
ein sehr umständliches Verfahren.
24. Abschnitt.
Der Kredit und die Kredit-Konten.
I. Unter Kredit 1 ) versteht man das Hingeben und Empfangen
von wirtschaftlichen Gütern im Vertrauen auf die Zusicherung
künftiger Gegenleistungen [Wagner). Zwischen Leistung und
Gegenleistung liegt ein gewollter erheblicher Zeitraum.
Die Gegenleistung kann in einzelnen Fällen aus rein technischen
Gründen nicht unmittelbar der Leistung folgen, z. B
') Vgl. Privatwirtschattslehre, §§ 30 ff.