Full text : Die doppelte kaufmännische Buchhaltung

inkassowecbse)

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kurses  der  Rückforderung  auch  dann,  wenn  das  Indossament
den  Zusatz  „zum  Inkasso“,  „zur  Einziehung“  oder  ähnliche  einschränkende ­
  Klauseln  nicht  enthält  (vgl.  §  43  KO.  über  Aussonderung). ­
  Einzugspapiere  gehen  nicht  in  das  Eigentum  des
Beauftragten  über.  Einige  Banken  trennen  deshalb  mit  Recht
in  der  Vermögensbilanz  den  Bestand  an  Diskontwechseln  von
solchen  zum  Einzug,  auf  der  passiven  Seite  entsprechend  Kreditoren ­
  und  Einzugsrechnungen.

Eingang  Inkassowechsel-Konto.  Ausgang

1.  Bilanz:  Bestand
2 -  Nennwert  der  eingehenden  W.
(Inkassokontokorrent,  Inkassorechnungen). ­


3.  Einkassierte,  zurückgegebene,
zum  Inkasso  weitergegebene  W.
(Abrechnungsstelle,  Reichsbank).
4.  Schlußbilanz:  Bestand.

Eine  deutsche  Inkassobank  mit  zahlreichen  Filialen  kontiert
den  Inkassoverkehr  wie  folgt:  Inkassowechsel-Konto  A;  Inkasso-Wechsel-Konto
  B  für  Wechsel,  die  an  die  Zentrale  weitergegeben
"Werden;  Inkassodevisen-Konto;  Inkassospesen-Konto;  Inkassor
 ctourspesen-Konto;  Inkassokontokorrent-Konto.
Man  hat  verlangt,  daß  beim  Eintreffen  der  Inkassopapiere
keine  Verbuchung  vorgenommen  werde,  ähnlich  wie  bei  Kommissionswaren, ­
  da  kein  Schuldverhältnis  entstehe.  Nur  die  Eintragung ­
  in  ein  Nebenbuch  —  Inkasso-Skontro,  Stücke-Konto  —
g ei  erforderlich.  Nach  Eingang  wird  der  Erlös  dem  Auftraggeber
g'itgeschrieben.  Bei  einer  Weitersendung  der  Inkassopapiere  sei
eine  Verrechnung  über  Inkasso-Konto  und  Inkassokontokorrent-Konto
  notwendig.  Wird  das  Inkassopapier  schon  beim  Eintreffen ­
  auf  Kontokorrent-Konto  gutgeschrieben,  dann  solle  der
Betrag  vor  der  Geldspalte  notiert  werden  wegen  der  noch  unbekannten ­
  Kosten,  sofern  sie  nicht  auf  Grund  des  Inkassotarifes
Zu  berechnen  sind,  und  wegen  des  Ausschlusses  der  Verfügung
über  den  Erlös  vor  seinem  Eingang.
Schaer  x )  berichtet  über  ein  „neues“  Verfahren.  Die  Einz
 hgspapiere  werden  mit  ihrem  Nennwert  dem  Inkasso-Konto  des
Kunden  gutgeschrieben  (Inkassowechsel  an  Inkasso-Konto  N.N.).
Kach  Eingang  der  Wechsel  wird,  dieses  Konto  belastet  zugunsten
^ e s  Kontokorrent-Kontos  des  Kunden.  N.  N.  Inkasso-Konto

l )  Bank  im  Dienste  des  Kaufmanns  (Leipzig  1909)  S.  54.
Lettner,  Buchhaltung  und  Bilanzkunde.  I.  6.  u.  7.  Aufl.  1.4
            
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