inkassowecbse)
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kurses der Rückforderung auch dann, wenn das Indossament
den Zusatz „zum Inkasso“, „zur Einziehung“ oder ähnliche einschränkende
Klauseln nicht enthält (vgl. § 43 KO. über Aussonderung).
Einzugspapiere gehen nicht in das Eigentum des
Beauftragten über. Einige Banken trennen deshalb mit Recht
in der Vermögensbilanz den Bestand an Diskontwechseln von
solchen zum Einzug, auf der passiven Seite entsprechend Kreditoren
und Einzugsrechnungen.
Eingang Inkassowechsel-Konto. Ausgang
1. Bilanz: Bestand
2 - Nennwert der eingehenden W.
(Inkassokontokorrent, Inkassorechnungen).
3. Einkassierte, zurückgegebene,
zum Inkasso weitergegebene W.
(Abrechnungsstelle, Reichsbank).
4. Schlußbilanz: Bestand.
Eine deutsche Inkassobank mit zahlreichen Filialen kontiert
den Inkassoverkehr wie folgt: Inkassowechsel-Konto A; Inkasso-Wechsel-Konto
B für Wechsel, die an die Zentrale weitergegeben
"Werden; Inkassodevisen-Konto; Inkassospesen-Konto; Inkassor
ctourspesen-Konto; Inkassokontokorrent-Konto.
Man hat verlangt, daß beim Eintreffen der Inkassopapiere
keine Verbuchung vorgenommen werde, ähnlich wie bei Kommissionswaren,
da kein Schuldverhältnis entstehe. Nur die Eintragung
in ein Nebenbuch — Inkasso-Skontro, Stücke-Konto —
g ei erforderlich. Nach Eingang wird der Erlös dem Auftraggeber
g'itgeschrieben. Bei einer Weitersendung der Inkassopapiere sei
eine Verrechnung über Inkasso-Konto und Inkassokontokorrent-Konto
notwendig. Wird das Inkassopapier schon beim Eintreffen
auf Kontokorrent-Konto gutgeschrieben, dann solle der
Betrag vor der Geldspalte notiert werden wegen der noch unbekannten
Kosten, sofern sie nicht auf Grund des Inkassotarifes
Zu berechnen sind, und wegen des Ausschlusses der Verfügung
über den Erlös vor seinem Eingang.
Schaer x ) berichtet über ein „neues“ Verfahren. Die Einz
hgspapiere werden mit ihrem Nennwert dem Inkasso-Konto des
Kunden gutgeschrieben (Inkassowechsel an Inkasso-Konto N.N.).
Kach Eingang der Wechsel wird, dieses Konto belastet zugunsten
^ e s Kontokorrent-Kontos des Kunden. N. N. Inkasso-Konto
l ) Bank im Dienste des Kaufmanns (Leipzig 1909) S. 54.
Lettner, Buchhaltung und Bilanzkunde. I. 6. u. 7. Aufl. 1.4