Full text: Die doppelte kaufmännische Buchhaltung

Kreditkonten. 
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beschafft!ng); bei dem Stundungskred.it steht das Kreditieren 
in Verbindung mit einem anderen Geschäft (rückständige Gegen 
leistungen des Kreditnehmers). Der Stundungskredit ist eine 
Folge der Vermögensbildung (vgl. S. 26 f.) und ist auf dem De- 
bitoren-Konto (aktiv), Kreditoren-Konto (passiv) gleichgültig, 
ob Waren- oder Leistungskredit, verrechnet. 
V. Gewöhnlich wird zwischen Real-, Pfand- oder besonders 
gedecktem Kredit und dem nicht besonders gedeckten oder 
Personalkredit unterschieden. 
a) Beim Real-, besser speziell gedeckten Kredit, wird ein 
Vermögensgegenstand des Kreditnehmers abgesondert, der im 
Falle der Nichtzahlung oder der Zahlungsverzögerung zur aus 
schließlichen Befriedigung des Kreditgläubigers dienen soll. Das 
Absonderungsrecht besteht am unbeweglichen oder beweglichen 
Vermögen: 
1. Immobiliarkredit, Hypothekarkredit 1 ). Das Bürgerliche 
Gesetzbuch kennt zwei Arten der hypothekarischen Belastung 
von Grundstücken: a) die Verkehrshypothek (§§ 1113 f. BGB.) 
als Mittel der Geldbeschaffung oder der Mobilisierung eines An 
lagekapitals. Sie dient zur Sicherung einer bereits bestehenden 
Forderung und findet ihre Verbuchung auf dem Hypotheken 
schulden-Konto (passiv), Hypothekardarlehns-Konto (aktiv) mit 
dem Betrage des Darlehens; der Wert der Sicherheit ist buch 
halterisch irrelevant, ß) die Kautions- oder Sicherungshypoihek 
(§§ 1184 f. BGB.) als Mittel, durch Verpfändung des Grund 
besitzes Kredit zu erhalten. Der Anspruch, dessen Sicherstellung 
der Hypothek dient, ist zur Zeit der Begründung, der Eintragung 
ins Grundbuch noch nicht bestimmbar; er ist in der Regel noch 
nicht entstanden, so beispielsweise im Bankverkehr, wo vor der 
Eröffnung des Kreditverkehrs eine solche Hypothek bestellt 
wird: z. B. Lehmann wünscht einen beliebig verfügbaren Bank 
kredit von 25 000 bis 30 000 gegen Kautionshypothek auf sein 
Fabrikgrundstück hinter 125 000 I. Hypothek. 
Die Kautionshypothek kommt buch- und bilanzmäßig un 
mittelbar nicht zum Ausdruck. Gläubiger und Schuldner buchen 
auf Personen-Konten (vgl. 28. Abschnitt); empfehlenswerter ist 
*) Vgl. Leitner, Bankgeschäft, S. 379—439.
	        
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