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könnte und sollte, als ein fast passiver Actionär, der als
einzige Function die Gewinnbeteiligung hätte.
Schon durch diese Beteiligung würde die Gesamt
heit eine moralische Verpflichtung gegen das Personal
dieser Unternehmungen auf sich nehmen; als Actionär
und Teilhaber am Gewinn würde sie die Macht und die
Pflicht haben, darauf zu sehen, dass die Dauer der
Arbeitszeit, die Höhe der Löhne, die Organisation der
Versicherungen den gebieterischen Forderungen der öffent
lichen Meinung entsprächen; und in dem Masse, wie
die Anteile des Staates wüchsen, würden auch sein Ein
fluss und seine Verpflichtungen wachsen.
So zwar, dass in letzter Linie E. Solvays System
der „freien Vergesellschaftung“ zu denselben Consequen-
zen führen würde, wie die in den socialistischen Pro
grammen geforderte vollständige Vergesellschaftung der
grossen Industrieen.
C. DievollständigeVergesellschaftungder
Industrieen.
Stellt man sich hypothetisch eine collect ivisti-
sche Politik vor, die die allmähliche Uebernahmfe
der Hauptindustrieen durch die Gemeinden oder den
demokratischen, decentralisierten und von den rein
autoritären Machtorganen differenzierten Staat zum Ziel
hat, dann müsste man sich offenbar — auf der Linie
des geringsten Widerstandes — zunächst gegen die natür
lichen oder durch die capitalistische Concentration künst
lich geschaffenen Monopole wenden.
Wenn es sich um die monopolisierten Industrieen
handelt, dann fallen in der That alle Argumente der
Gegner des Socialismus zu gunsten der persönlichen
Initiative und der aus der Concurrenz entspringenden Vor
teile platt zu Boden. Denn da nun einmal gar keine Con
currenz existiert, kann sie nicht wirksam sein; ferner ist