Full text: Die doppelte kaufmännische Buchhaltung

Kreditkonten. 
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bericht über die Art der Deckung des Kredits Auskunft gibt 
(II. Band). 
b) Der Personalkredit — nicht speziell gedeckter Kredit — 
soll seine Deckung in der gesamten Vermögensmasse des Kredit 
schuldners finden. 
1. Der Buchkredit findet seine Beurkundung in den Büchern 
des Gläubigers (29. Absch.). Hierher gehören der Stundungskredit 
des Warenhandels (auf Kreditoren-Konto), dem ein Kaufvertrag 
zugrunde liegt, und der Koncokorrentkredit des Händlers und 
des Fabrikanten, der sich auf einen Kreditvertrag gründet. Der 
Bank-(Kontokorrent-)Kredit erscheint mit dem in Anspruch ge 
nommenen Betrage in den Büchern des Kreditnehmers auf dem 
Bank-Konto rechts, seine Abzahlungen links (S. 42f.). Die Maxi 
malhöhe, die Art der Deckung des Kredits ist unmittelbar nicht 
zu ersehen, wird aber in Vormerkbüchern notiert. 
2. Kredit gegen Schuldschein: a) im privaten Geldhandel 
des Kleinverkehrs; b) bei Inanspruchnahme des öffentlichen 
Kredits und des Kapitalmarktes; er wird auf Obligationen-Konto, 
Pfandbrief-Konto, Prioritäten-Konto des Kreditnehmers ver 
rechnet (vgl. II. Band). 
3. Beim Akzeptkredit des Akzeptanten handelt es sich in 
der Regel um eine Umwandlung der Kaufpreis- als Buchschuld 
in eine Wechselschuld des Käufers. Der Kreditnehmer ver 
pflichtet sich nach Wechselrecht zur Bezahlung der Waren, in 
anderen Fällen zur Rückzahlung des Daflehns; die Akzepte 
werden auf dem Schuldwechsel- oder Tratten-Konto verrechnet. 
Der Akzeptionskredit bei einer Bank wird benutzt, um die 
Akzepte des Kreditgebers in Umlauf zu setzen (Kreditakzepte) 
setzt einen Kreditvertrag voraus und wird vom Kreditgeber au, 
einem Sonder-Konto (N. N. Akzeptions-Konto) verbucht. Auch 
der Kreditnehmer tut gut, diesen Kredit vom Kontökorrent- 
kredit buchmäßig zu trennen (S. 207, 4. u. 5.). 
4. Wechselkredit. Der Wechselnehmer als Kreditgeber nimmt 
Wechsel in Zahlung oder gibt Darlehen darauf — Kauf von 
Wechselforderungen, Diskontkredit — im Vertrauen auf die 
Zahlungsfähigkeit des Vorbesitzers und des Akzeptanten. Dem 
Kreditgeber haftet eine Mehrheit von Einzelwirtschaften, d. h. 
jeder Vormann für sich und alle anderen.
	        
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