Kreditkonten.
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und auf Provisions- und Handlungsunkosten-Konto. Wegen der
Agio und Disagio bei Anleiheschulden vgl. II. Band.
VIII. Die Tilgung der Schulden (auf dem Schulden-Konto
Soll) erfolgt durch Barzahlung, Bankzahlung (Bank- bzw. Giro-
Konto Haben); durch Hingabe an Zahlungsstatt, z. B. Darlehns
schuld beglichen durch Warenlieferung: Schulden-Konto an
Waren; durch Gegengeschäfte (Kauf von Waren auf Kredit und
Verkauf auf Ziel: Waren an Kreditoren, Kreditoren an Waren);
durch Schuldumwandlung, beispielsweise Ersetzung des Bank
kredits durch Anleiheschulden, einer Kaufpreisschuld durch eine
Wechselschuld (Kreditoren an Waren); durch Aufrechnung, z. B.
Mietzinsforderung gegen eine Darlehnschuld (Darlehn an Haus
erträgnis); durch Naturalleistungen (Gehalt teilweise bezahlt
durch Warenlieferungen: Gehälter bzw. Handlungsunkosten an
Waren); durch Nachlaß (Schenkung; Schuldennachlaß eines
Gläubigers an seiner Darlehns- oder Zinsforderung: Schulden an
Erfolgs-Konto, Darlehn an Zinsen-Konto); oder durch Libe-
rierung von der Einzahlungspflicht bei einer Aktien- oder Ge
sellschaft m. b. H. (Konto der Aktionäre an Resteinzahlung);
durch Uneinbringlichkeit im Falle des Konkurses oder durch
Zwangsvergleich (II. Band); durch Erfüllung seitens eines haft
baren Dritten (Bürgschaft). Die Zession und die Prolongation
einer Forderung ist in Nebenbüchern zu verbuchen bzw. zu ver
merken. Endlich kann es Vorkommen, daß eine Darlehnsschuld
in eine Kapitalbeteiligung umgewandelt wird, z. B. wenn der
Gesellschafter einer G. m. b. H. bei der Gründung ein Darlehn
gibt, später das Stammkapital erhöht und sein Darlehnsanspruoh
auf die Kapitaleinlage verrechnet wird (Kreditoren an Ka
pital).
IX. Wann werden Schulden gebucht ? 1. Bei ihrer Entstehung,
z. B. Kaufpreis-, Darlehns- und Wechselschulden. In manchen
Fällen besteht rechtlich die Schuld schon früher als sie in den
Büchern des Schuldners erscheint, beispielsweise im interlokalen
Warenverkehr. Der Absender bucht seine Forderung am Tage
der Absendung, der Empfänger die Warenschuld erst nach ord
nungsmäßiger Übernahme der Ware. In anderen Fällen ver
bucht der Schuldner einen Betrag als Schuld, obgleich rechtlich
für ihn eine Verbindlichkeit noch nicht besteht; z. B. werden