Full text: Die doppelte kaufmännische Buchhaltung

Kreditkonten. 
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und auf Provisions- und Handlungsunkosten-Konto. Wegen der 
Agio und Disagio bei Anleiheschulden vgl. II. Band. 
VIII. Die Tilgung der Schulden (auf dem Schulden-Konto 
Soll) erfolgt durch Barzahlung, Bankzahlung (Bank- bzw. Giro- 
Konto Haben); durch Hingabe an Zahlungsstatt, z. B. Darlehns 
schuld beglichen durch Warenlieferung: Schulden-Konto an 
Waren; durch Gegengeschäfte (Kauf von Waren auf Kredit und 
Verkauf auf Ziel: Waren an Kreditoren, Kreditoren an Waren); 
durch Schuldumwandlung, beispielsweise Ersetzung des Bank 
kredits durch Anleiheschulden, einer Kaufpreisschuld durch eine 
Wechselschuld (Kreditoren an Waren); durch Aufrechnung, z. B. 
Mietzinsforderung gegen eine Darlehnschuld (Darlehn an Haus 
erträgnis); durch Naturalleistungen (Gehalt teilweise bezahlt 
durch Warenlieferungen: Gehälter bzw. Handlungsunkosten an 
Waren); durch Nachlaß (Schenkung; Schuldennachlaß eines 
Gläubigers an seiner Darlehns- oder Zinsforderung: Schulden an 
Erfolgs-Konto, Darlehn an Zinsen-Konto); oder durch Libe- 
rierung von der Einzahlungspflicht bei einer Aktien- oder Ge 
sellschaft m. b. H. (Konto der Aktionäre an Resteinzahlung); 
durch Uneinbringlichkeit im Falle des Konkurses oder durch 
Zwangsvergleich (II. Band); durch Erfüllung seitens eines haft 
baren Dritten (Bürgschaft). Die Zession und die Prolongation 
einer Forderung ist in Nebenbüchern zu verbuchen bzw. zu ver 
merken. Endlich kann es Vorkommen, daß eine Darlehnsschuld 
in eine Kapitalbeteiligung umgewandelt wird, z. B. wenn der 
Gesellschafter einer G. m. b. H. bei der Gründung ein Darlehn 
gibt, später das Stammkapital erhöht und sein Darlehnsanspruoh 
auf die Kapitaleinlage verrechnet wird (Kreditoren an Ka 
pital). 
IX. Wann werden Schulden gebucht ? 1. Bei ihrer Entstehung, 
z. B. Kaufpreis-, Darlehns- und Wechselschulden. In manchen 
Fällen besteht rechtlich die Schuld schon früher als sie in den 
Büchern des Schuldners erscheint, beispielsweise im interlokalen 
Warenverkehr. Der Absender bucht seine Forderung am Tage 
der Absendung, der Empfänger die Warenschuld erst nach ord 
nungsmäßiger Übernahme der Ware. In anderen Fällen ver 
bucht der Schuldner einen Betrag als Schuld, obgleich rechtlich 
für ihn eine Verbindlichkeit noch nicht besteht; z. B. werden
	        
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