Darlehnsgeschäfte.
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Zahlung an den Gläubiger verbucht wird; z. B. Einkauf von
Waren 30 Tage Ziel; Buchung am Zahlungstag; Waren an Kasse.
Besser ist die Buchung beim Eintreffen der Waren: Waren an
Kreditoren; am Zahlungstag: Kreditoren an Kasse. Die erwähnte
Ausschaltung der Kredit-Konten erhöht die Aufmerksamkeit
hinsichtlich der nicht vorgemerkten Schulden und könnte
im Konkursfalle zu Unannehmlichkeiten führen (vgl. 2. Fall).
25. Abschnitt.
Darlehnsgeschäfte.
Ein Darlehn ist die vertragsmäßige Übertragung von Geld
(oder anderen vertretbaren Sachen) aus dem Eigentum des Darleihers
(Darlehngeber, -gläubiger) in das Eigentum des Darlehnempfängers
gegen das Versprechen der späteren Rückgabe einer
gleichen Menge von Sachen derselben Art (§§ 607 BGB.). Hier
kommt nur das Gelddarlehen in Betracht*)• Man kann unterscheiden
:
1. Aktive Darlehen (der Verbuchende ist Darlehnsgeber).
II. Passive Darlehen (der Verbuchende ist Darlehnsempfänger).
In beiden Gruppen sind die Geldansprüche des Gläubigers
a) ungedeckt, d. h. richtiger nicht besonders gedeckt, oder b) gedeckt
\ die Sicherung besteht:
1. in Wertpapieren (Effektenlombard-Konto = aktiv, Lomkarddarlehns-Konto
= passiv);
2. in Waren (Warenlombard-Konto, Lombarddarlehns-Konto);
3. in Grundstücken (Verkehrshypotheken im Sinne der
§§ 111311. BGB.; aktives Hypotheken-Konto, Hypothekendarlehns-Konto;
Hypothekarschulden-Konto. Die Sicherungshypothek,
§ 1148 BGB., findet keine besondere kontenmäßige Darstellung)
;
4. in der Verpfändung von Versicherungspolicen;
5. in der Bürgschaft dritter Personen (S. 180).
ff Dem Darlehnsschuldner können auch Gegenstände Waren, Wertpapiere
— übergeben werden, damit er sie verkaufe und den Erlös als
Oarlehn behalte.