Full text : Die doppelte kaufmännische Buchhaltung

Darlehnsgeschäfte.

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Zahlung  an  den  Gläubiger  verbucht  wird;  z.  B.  Einkauf  von
Waren  30  Tage  Ziel;  Buchung  am  Zahlungstag;  Waren  an  Kasse.
Besser  ist  die  Buchung  beim  Eintreffen  der  Waren:  Waren  an
Kreditoren;  am  Zahlungstag:  Kreditoren  an  Kasse.  Die  erwähnte ­
  Ausschaltung  der  Kredit-Konten  erhöht  die  Aufmerksamkeit ­
  hinsichtlich  der  nicht  vorgemerkten  Schulden  und  könnte
im  Konkursfalle  zu  Unannehmlichkeiten  führen  (vgl.  2.  Fall).

25.  Abschnitt.
Darlehnsgeschäfte.
Ein  Darlehn  ist  die  vertragsmäßige  Übertragung  von  Geld
(oder  anderen  vertretbaren  Sachen)  aus  dem  Eigentum  des  Darleihers ­
  (Darlehngeber,  -gläubiger)  in  das  Eigentum  des  Darlehnempfängers ­
  gegen  das  Versprechen  der  späteren  Rückgabe  einer
gleichen  Menge  von  Sachen  derselben  Art  (§§  607  BGB.).  Hier
kommt  nur  das  Gelddarlehen  in  Betracht*)•  Man  kann  unterscheiden ­
  :
1.  Aktive  Darlehen  (der  Verbuchende  ist  Darlehnsgeber).
II.  Passive  Darlehen  (der  Verbuchende  ist  Darlehnsempfänger).
In  beiden  Gruppen  sind  die  Geldansprüche  des  Gläubigers
a)  ungedeckt,  d.  h.  richtiger  nicht  besonders  gedeckt,  oder  b)  gedeckt ­
  \  die  Sicherung  besteht:
1.  in  Wertpapieren  (Effektenlombard-Konto  =  aktiv,  Lomkarddarlehns-Konto
  =  passiv);
2.  in  Waren  (Warenlombard-Konto,  Lombarddarlehns-Konto);

3.  in  Grundstücken  (Verkehrshypotheken  im  Sinne  der
§§  111311.  BGB.;  aktives  Hypotheken-Konto,  Hypothekendarlehns-Konto; ­
  Hypothekarschulden-Konto.  Die  Sicherungshypothek, ­
  §  1148  BGB.,  findet  keine  besondere  kontenmäßige  Darstellung) ­
  ;
4.  in  der  Verpfändung  von  Versicherungspolicen;
5.  in  der  Bürgschaft  dritter  Personen  (S.  180).
ff  Dem  Darlehnsschuldner  können  auch  Gegenstände  Waren,  Wertpapiere ­
  —  übergeben  werden,  damit  er  sie  verkaufe  und  den  Erlös  als
Oarlehn  behalte.
            
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