Full text : Die doppelte kaufmännische Buchhaltung

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Iminobilienertrag.

4.  Das  Anlagevermögen  in  seinen  einzelnen  Teilen  ist  entweder ­
  ertragslos  oder  liefert  Erträgnisse  durch  Vermietung  (Gebäude, ­
  Grundstücke)  oder  Ausbeutung  der  in  den  Grundstücken
liegenden  Produkte  (Kohle,  Torf  u.  ä.).  Über  den  zuletzt  genannten ­
  Fall  vergleiche  Abschnitt  32.  Die  Suhstanzverminderung
  bildet  einen  Teil  der  Gewinnungskosten.
Die  Immob  ilenertragsrechnung,  von  der  Bestandsrechnung
getrennt,  gibt  Aufschluß  über  Lasten  und  Ertrag  nach  folgendem
Schema:

Lasten  Gebäude-Ertrags-Konto.  Erträgnisse

1.  Kosten  der  Verwaltung,  Instandhaltung; ­
  Hypothekenzinsen;  Steuern ­
  und  Versicherungsgebühren;
besondere  Kosten  (Prozeßkosten
wegen  Mietzahlung,  Räumung).
Abschreibungen  (gegen  Gebäude-Konto).
  ,
4a.  Schlußbilanz-.  Passiva,  für  im
voraus  erhobenen  Mietzins  (transitorische ­
  Einnahme).
5.  Gewinn-  und  Verlust.Überschuß  =
Ertrag  2 ).

2.  Mieteinnahmen  aus  Verträgen
(Kasse)  und  Nebenleistungen  der
Mieter.
3.  Mietwert 1  2 )  des  eigenen  Geschäftslokales ­
  (gegen  Geschäftskosten-Konto),
  Mietwert  der  eigenen
Wohnung  (Privat-Konto).
4.  Schlußbilanz:  Aktiva,  Rückständige ­
  Mieten  und  Anteil  des  J  ahres
an  im  Nachhinein  bezahlten
Mieten  (Antizipation).

Zu  II.  Anlageschulden:  Vgl.  S.  219,  235,

27.  Abschnitt.
Hypothekengeschäfte.
Typische  Konten  sind:  Hypotheken-Konto,  Hypothekenzinsen-Konto,
  Dariehnsprovisions-Konto.  Über  das  Hypotheken-1
 )  Durch  Einsetzung  des  Mietswertes  der  selbstbenutzten  Geschäftsräume ­
  wird  das  Ergebnis  der  Gewinn-  und  Verlustrechnung  der  Unternehmung ­
  nicht  geändert.  Unterbleibt  der  Rechnungsposten  „Mietwert  der
eigenen  Wohnung“,  so  kann  die  Steuerbehörde  den  Gewinnzuschlag  verlangen. ­

2 )  Man  kann  den  Zinsenertrag  des  Anlagekapitals  (Gebäudewert)
durch  Anrechnung  (Belastung)  von  Kapitalzinsen  zum  landesüblichen
Zinsfuß  (Ertrags-Konto  an  Zinsen)  vom  Restgewinn  trennen.
            
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