Hypothekenbanken.
Konto im allgemeinen vgl. „Darlehnsgeschäfte“. S. 219. Hypothekenbanken
spezialisieren (vgl. II. Band) 1 ):
1. Unterlage-Hypotheken-Konto, Konto der Deckungs- oder
Register-Hypotheken im Sinne des § 10 des Hypothekenbankgesetzes;
2. Konto freier Hypotheken, die zur Pfandbriefdeckung nicht
«der, wegen Nichterfüllung bestimmter materieller und formeller
Erfordernisse, noch nicht geeignet oder bestimmt sind;
3. Kommunaldarlehns-Konto,
4. Kleinbahndarlehns-Konto.
Eine andere Spezialisierung ist die folgende:
1. Hypothekenkapital-Konto I und II für Bardarlehen {Registerhypotheken
I und freie Hypotheken II); dazu ein Hypothekenerträgnis-
Konto I und II für die Zinsen.
2. Hypothekenkapital-Konto III—VI, für Darlehen aus
v erlosbaren oder nicht verlosbaren 4 %, 3% % Pfandbriefen;
dazu Hypothekenerträgnis-Konten III—VI.
3. Hypothekendelkredere-Konto, dotiert aus den Gewinnen
beim Verkauf von belehnten Grundstücken und bestimmt zur
Reckung etwaiger Verluste an solchen Verkäufen.
4. Hypothekenvorschuß-Konto fürVorschüsse und Zwischenduchungen.
5. Depositen-Konto unvollständiger Zahlungen für Abschlagszahlungen
auf Zinsen und Darlehn.
6. Güterverkaufs-Konto (Liquidations-Konto) für Anwesen,
die der Bank im Subhastationswege zufallen und wieder verkauft
werden sollen.
Eine weitergehende kontenmäßige Spezialisierung ist überflüssig,
da infolge gesetzlicher Vorschriften sehr ausführliche
statistische Aufzeichnungen gemacht werden müssen, die im Geschäftsbericht
veröffentlicht werden und die Bilanzzahlen ergänzen
sollen.
Die Verrechnung des Zinsenerträgnisses zeigt das folgende
Schema:
R v gl- Privatwirtschaftslehre, §§ 57, 58 II, III.