Full text: Die doppelte kaufmännische Buchhaltung

Hypothekenbanken. 
Konto im allgemeinen vgl. „Darlehnsgeschäfte“. S. 219. Hypo 
thekenbanken spezialisieren (vgl. II. Band) 1 ): 
1. Unterlage-Hypotheken-Konto, Konto der Deckungs- oder 
Register-Hypotheken im Sinne des § 10 des Hypothekenbank 
gesetzes; 
2. Konto freier Hypotheken, die zur Pfandbriefdeckung nicht 
«der, wegen Nichterfüllung bestimmter materieller und formeller 
Erfordernisse, noch nicht geeignet oder bestimmt sind; 
3. Kommunaldarlehns-Konto, 
4. Kleinbahndarlehns-Konto. 
Eine andere Spezialisierung ist die folgende: 
1. Hypothekenkapital-Konto I und II für Bardarlehen {Re 
gisterhypotheken I und freie Hypotheken II); dazu ein Hypo 
thekenerträgnis- Konto I und II für die Zinsen. 
2. Hypothekenkapital-Konto III—VI, für Darlehen aus 
v erlosbaren oder nicht verlosbaren 4 %, 3% % Pfandbriefen; 
dazu Hypothekenerträgnis-Konten III—VI. 
3. Hypothekendelkredere-Konto, dotiert aus den Gewinnen 
beim Verkauf von belehnten Grundstücken und bestimmt zur 
Reckung etwaiger Verluste an solchen Verkäufen. 
4. Hypothekenvorschuß-Konto fürVorschüsse und Zwischen 
duchungen. 
5. Depositen-Konto unvollständiger Zahlungen für Ab 
schlagszahlungen auf Zinsen und Darlehn. 
6. Güterverkaufs-Konto (Liquidations-Konto) für Anwesen, 
die der Bank im Subhastationswege zufallen und wieder ver 
kauft werden sollen. 
Eine weitergehende kontenmäßige Spezialisierung ist über 
flüssig, da infolge gesetzlicher Vorschriften sehr ausführliche 
statistische Aufzeichnungen gemacht werden müssen, die im Ge 
schäftsbericht veröffentlicht werden und die Bilanzzahlen er 
gänzen sollen. 
Die Verrechnung des Zinsenerträgnisses zeigt das folgende 
Schema: 
R v gl- Privatwirtschaftslehre, §§ 57, 58 II, III.
	        
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