Hypothekenbanken.
Konto im allgemeinen vgl. „Darlehnsgeschäfte“. S. 219. Hypo
thekenbanken spezialisieren (vgl. II. Band) 1 ):
1. Unterlage-Hypotheken-Konto, Konto der Deckungs- oder
Register-Hypotheken im Sinne des § 10 des Hypothekenbank
gesetzes;
2. Konto freier Hypotheken, die zur Pfandbriefdeckung nicht
«der, wegen Nichterfüllung bestimmter materieller und formeller
Erfordernisse, noch nicht geeignet oder bestimmt sind;
3. Kommunaldarlehns-Konto,
4. Kleinbahndarlehns-Konto.
Eine andere Spezialisierung ist die folgende:
1. Hypothekenkapital-Konto I und II für Bardarlehen {Re
gisterhypotheken I und freie Hypotheken II); dazu ein Hypo
thekenerträgnis- Konto I und II für die Zinsen.
2. Hypothekenkapital-Konto III—VI, für Darlehen aus
v erlosbaren oder nicht verlosbaren 4 %, 3% % Pfandbriefen;
dazu Hypothekenerträgnis-Konten III—VI.
3. Hypothekendelkredere-Konto, dotiert aus den Gewinnen
beim Verkauf von belehnten Grundstücken und bestimmt zur
Reckung etwaiger Verluste an solchen Verkäufen.
4. Hypothekenvorschuß-Konto fürVorschüsse und Zwischen
duchungen.
5. Depositen-Konto unvollständiger Zahlungen für Ab
schlagszahlungen auf Zinsen und Darlehn.
6. Güterverkaufs-Konto (Liquidations-Konto) für Anwesen,
die der Bank im Subhastationswege zufallen und wieder ver
kauft werden sollen.
Eine weitergehende kontenmäßige Spezialisierung ist über
flüssig, da infolge gesetzlicher Vorschriften sehr ausführliche
statistische Aufzeichnungen gemacht werden müssen, die im Ge
schäftsbericht veröffentlicht werden und die Bilanzzahlen er
gänzen sollen.
Die Verrechnung des Zinsenerträgnisses zeigt das folgende
Schema:
R v gl- Privatwirtschaftslehre, §§ 57, 58 II, III.