Full text : Die doppelte kaufmännische Buchhaltung

Personen-Konten  im  Bankgeschäft.

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II.  Bankgeschäft.  Im  Bankgeschäft  ist  eine  Trennung
zwischen  Debitoren  und  Kreditoren  undurchführbar.  Die  Mannigfaltigkeit ­
  der  Rechtsverhältnisse,  der  Geschäfte  und  der  Geschäftsverbindungen ­
  macht  eine  weitergehende  Differenzierung
der  Personenrechnungen  erforderlich.
1.  Das  gewöhnliche  Kontokorrent-Konto  verrechnet  Guthaben ­
  und  Verfügungen  des  Kunden  auf  Grund  eines  Kontokorrentvertrages ­
  im  Sinne  des  §  355  HGB.  Die  einzelnen  Konten
im  Kontokorrentbuch  werden  mit  dem  Zusatz  „Konto  ordinario“
versehen,  wenn  mit  dem  Konto-Inhaber  noch  eine  anders  geartete ­
  Geschäftsverbindung  besteht.
2.  Das  Giro-  oder  Scheck-Konto  verrechnet  Guthaben  und
Verfügungen  der  Kunden  auf  Grund  eines  Scheckvertrages.  Die
einzelnen  Konten  der  Kunden  sind  in  der  Regel  prcvisionsfrei,
häufig  zinslos  oder  werden  mit  geringem  Zinsfuß  abgerechnet.
Das  Scheck-  oder  Giro-Konto  des  Hauptbuches  verrechnet  Verfügungen ­
  und  Guthaben  summarisch,  die  Einzel-Konten  in  dem
Nebenbuch,  Giro-  oder  Scheck-Kontokorrent,  zerlegen  diese
summarische  Verrechnung  nominell.  Die  Einzel-Konten  müssen
stets  ein  Guthaben  des  Inhabers  aufweisen  (S.  193).
3.  Das  Depositen-Konto  verrechnet  die  bei  der  Bank  zur  Benutzung ­
  hinterlegten  Gelder.
4.  Inkasso-Kontokorrent-Konto  für  Inkassorechnungen  der
Kunden.  Auch  das  Inkasso-Konto  ist  gewöhnlich  provisionsfrei
und  wird  ohne  Zinsenberechnung  abgeschlossen.  (Vgl.  S.  210.)
5.  Bürgschafts-  oder  Avaldebitoren-Konto  (vgl.  S.  180).
6.  Konsorlialeinzahlungs-Konto  (vgl.Gemeinschaftsgeschäfte).
7.  Lombard-Konto  (vgl.  Lombardgeschäft).
8.  Report-Kontokorrent-Konto  (vgl.  Reportgeschäft).
Neben  diesen  kollektiven  Konten  des  Hauptbuches,  die  als
anonyme  Personen-Konten  bezeichnet  werden  können,  werden
dem  einzelnen  Kunden  in  den  Kontokorrentbüchern  Sonder-Konten
  errichtet,  die  den  Zweck  haben,  besonders  geartete  Geschäfte ­
  auch  gesondert  von  den  übrigen  laufenden  Geschäftsverbindungen ­
  zu  verrechnen.  Beispielsweise  werden  die  Akzepte
der  Bank  ^uf  Grund  eines  Akzeptationskredits  wegen  der  besonderen ­
  Abmachung  hinsichtlich  der  Provisionen,  der  Deckung
und  wegen  der  Kreditkontrolle  dem  Kunden  auf  einem  Konto
            
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