Full text : Die doppelte kaufmännische Buchhaltung

Personen-Konten  im  Warengeschäft.

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eigene,  für  fremde  oder  für  gemeinschaftliche  Rechnung.  Unter
ihnen  gibt  es  Konten,  die  wir  als  unmittelbare  Personen-Konten
bezeichnen  können,  deren  Natur  als  Personenrechnung  schon  in
ihrer  Benennung  erkennbar  ist,  und  die  einer  Zerlegung  nach
Individuen  in  Nebenbüchern  fähig  sind  (z.  B.  Debitoren-Konto,
Kreditoren-Konto  u.  a.).  Die  mittelbaren  Personen-Konten  vertreten ­
  im  Kontensystem  anonyme  Personen,  sind  kollektive  Personenrechnungen, ­
  deren  Natur  durch  ihre  Benennung  verschleiert
ist,  z.  B.  Nachnahme-Konto,  Lohnschulden-Konto.  Von  einer
Zerlegung  in  besonderen  Nebenbüchern  wird  häufig  abgesehen;
in  andern  Fällen  ist  eine  solche  Individualisierung  des  Hauptbuch-Kontos ­
  unmöglich  (z.  B.  Tratten-Konto).
Die  zahlenmäßige  Darstellung  im  Hauptbuch  der  doppelten
B.  ist  eine  zusammenfassende.  Die  Zerlegung  der  Kollektiv-Konten
  und  die  Aufteilung  auf  einzelne  Geschäftsfreunde  übernehmen ­
  Nebenbücher.  (Vgl.  S.  47  f.)
I.  Waren-  und  Fabrikationsgeschäft.  Hier  sind  zu  unterscheiden ­
  :
a)  Das  Debitoren-  oder  Kunden-Konto.  Es  verrechnet  KaufprBeförderungen
  an  Kunden  und  die  Abzahlungen  hierauf  summarisch, ­
  während  das  Hilfsbuch,  Debitoren-  oder  Kundenbuch,
diese  Kaufpreisforderungen  und  Abzahlungen  im  einzelnen  nach
Namen  der  Abnehmer  ordnet  (S.  42).
b)  Das  Kreditoren-  oder  Lieferanten-Konto.  Es  verrechnet
Kaufpreisschulden  an  Lieferanten,  des  verbuchenden  Unternehmers ­
  summarisch,  während  das  Kreditoren-  oder  Lieferantenbuch ­
  Schulden  und  Abzahlungen  im  einzelnen  nach  Namen  der
Lieferanten  ordnet  (S.  43).
c)  Das  Bank-Konto  und  das  Bank-Konto-Korrentbuch  verrechnen ­
  Guthaben  und  Verfügungen  bei  der  Bank  des  Unternehmers. ­
  Spezialisierung:  Bank-Konto,  Reichsbankgiro-Konto,
Postscheck-Konto  (S.  43,  193).
d)  Einige  Kollektiv-Konten  vertreten  die  Personen-Konten
der  Schuldner  oder  der  Gläubiger,  z.  B.  Nachnahme-  (Konto  der
Kaufpreisforderungen  S.  198),  Akzeptations-Konto  (Konto  der
nnbekannten  Wechselgläubiger  S.  201),  Konto  pro  Diverse
(Konto  für  verschiedene  Kreditoren  und  Debitoren,  denen  aus
Zweckmäßigkeitsgründen  kein  Sonder-Konto  im  Debitoren-  bzw.
            
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