Full text: Finanzwissenschaft

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4. Buch. V. Teil. Die Steuern. 
Einzelnen oder von ganzen Gruppen ausgehen. Die von den Ein 
zelnen ausgehende Steuerhinterziehung hängt hauptsächlich von der 
Moral der Steuerträger und von dem Steuerdruck ab. Wo das 
Bewußtsein der Steuerpflicht in den Staatsbürgern noch nicht ent 
sprechend entwickelt ist, dort werden die Steuerträger nach Mög 
lichkeit bestrebt sein, der Steuer zu entgehen. Von großem Einfluß 
ist aber auch die Größe der Steuerlast. Wo die Steuern drückend 
sind und einen unverhältnismäßig großen Teil des Nationaleinkommens 
in Anspruch nehmen, dort tritt beinahe mit Naturnotwendigkeit das 
Bestreben der Steuerhinterziehung auf. Überdies hängt die Steuer 
entziehung auch von dem Steuersystem ab. Bei einem komplizierten 
Steuersystem, wo der Steuerträger seine Steuerschuld festzusetzen 
nicht imstande ist, wird sich zur Steuerhinterziehung viel mehr 
Gelegenheit bieten. Viel hängt auch von der Steuerverwaltung ab; 
wo diese träge, willkürlich, unvollkommen ist, dort wird sich die 
Steuerhinterziehung häufiger einstellen. 
Ein zweiter Fall der Steuerhinterziehung zeigt sich darin, daß 
die Steuerträger durch Beeinflussung der staatlichen Macht die 
Steuer von sich abschieben. So war es in jener Periode, wo der 
Adel die Steuerlast auf die Leibeigenen abwälzte und sich Steuer 
freiheit sicherte. So gehört es zur Naturgeschichte der Steuer 
hinterziehung, wenn die Mittelklasse die Schaffung von direkten 
Steuern vereitelt und indirekte Steuern einführt, die ihrer Natur 
nach mehr die unteren Klassen belasten. Gleiches geschieht, wenn 
bei parlamentarischem System die von der Mehrheit abhängige 
Regierung ihren Anhängern Steuerbegünstigungen gewährt. Der 
Mißbrauch des parlamentarischen Einflusses tritt oft mit dem größten 
Cynismus auf, indem oft die verheimlichten Steuerquellen dort, wo 
deren Bekanntgabe Vorteil bringt, in unverschämter Weise bekannt 
gegeben werden. So geschah dies in Ungarn bei der staatlichen 
Ablösung der Regalien. 
Eine dritte Form der Steuerhinterziehung geschieht in der Weise, 
daß die Steuerquellen in ein anderes Staatsgebiet übertragen werden. 
Dies geschieht namentlich durch Übertragung von Kapitalien aus 
Staaten, wo der Steuerdruck größer ist, als in anderen Staaten. 
Das deutsche Reich hat (1918) mittels Gesetz den Grundsatz aus 
gesprochen, daß nach dem Auslande übertragene Steuerquellen noch 
fünf Jahre hindurch steuerpflichtig sind und die Sicherung der 
Erfüllung der Steuerpflicht durch Hinterlegung von 20 Prozent des 
Vermögenswertes geschehen muß. Ähnlich in anderen Staaten. 
3. Ein Hauptprinzip der Besteuerung ist die Berücksichtigung 
der Steuerfähigkeit, d. h. die strenge Messung der Steuerquellen und
	        
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