2) 3. Buch. Die Staatsausgaben.
daß jede Ausgabe nach der Größe des Zweckes bemessen wird.
Denn die türkische Verwaltung war billig, aber schlecht. Vom
Standpunkte der Sparsamkeit ist bei den persönlichen Ausgaben
die richtige Wahl des Beamtensystems von Wichtigkeit, Verwendung
nur notwendiger, aber gut dotierter Beamten und deren Aneiferung
zum Fleiß, eventuell dort, wo dies möglich, durch besondere Be-
lohnungen. Bei den sachlichen Auslagen, bei Erwerb von Waren,
deren Anschaffung im großen, bei größeren Lieferungen Versteigerung:
b) Richtige Verteilung der Ausgaben der Zeit nach. c) Richtige
Verteilung der Ausgaben nach den verschiedenen Staatszwecken
resp. deren Proportionalität. Sind auf einem Punkte gewisse Aus-
gaben unaufschiebbar, so soll das ausgeglichen werden durch Ver-
schiebung von Ausgaben an anderen Punkten. d) In wirtschaft-
licher Beziehung muß danach getrachtet werden, daß jede Ausgabe
nach Möglichkeit produktiv sei, jede Ausgabe das Kapital und Ver-
mögen schone. e) In juristischer Beziehung ist es notwendig, daß
jede Staatsausgabe auf Verfügungen des rechtlich konstituierten
Staatswillens beruhe und von den berechtigten Organen ausgehe.
Bei Festsetzung der Staatsausgaben sind verschiedene Umstände
in Betracht zu ziehen. Die wichtigeren hiervon sind die folgenden:
a) Zweck, Organisation, wirtschaftliche Aufgabe des Staates; b) die
dem Staate zur Verfügung stehenden speziellen Einnahmsquellen
und Vermögensbestandteile; c) die Aufgaben und Bedürfnisse der
Privatwirtschaft der Staatsbürger; d) die wirtschaftlichen Hilfs-
quellen der Privatwirtschaften; e) die durch den Staat zu befriedi-
genden Bedürfnisse der Staatsbürger. Die Möglichkeit der Erfüllung
der aus dem Wesen des Staates folgenden Aufgaben bildet das
Minimum, die untere Grenze der Staatsausgaben, das aus dem Ver-
mögen des Staates fließende und das in der Privatwirtschaft ent-
behrliche Einkommen bildet das Maximum, die obere Grenze der
Staatsausgaben.
Nach Wagner (III. Ausgabe S. 70) ist jede Staatsausgabe
tadelnswert, welche von der Gesamtheit größere Opfer erfordert,
als die betreffende Staatsausgabe derselben nützt. Es fragt sich,
ob auf Grund dieses Prinzipes der Staat alles in den Bereich seiner
Tätigkeit ziehen kann, wo er auf Grund der Kostenberechnung
mehr bietet, als er von den Staatsbürgern fordert?” Ich glaube
nicht, daß so weit gegangen werden kann. Doch teile ich auch
nicht die Ansicht (Wicksell), daß diese Folgerung unbedingt in
den obigen Prinzipien verborgen ist. Jenes Prinzip soll wohl nicht
mehr bedeuten als eine wirtschaftliche, finanzielle Richtschnur der
Staatsausgaben. Welche Zweige der Tätigkeit der Staat sich dann
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