Full text : Die doppelte kaufmännische Buchhaltung

Konto  loro,  nostro.

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Die  Personen-Konten  eines  Bankgeschäftes  sind:
a)  Konten  der  Kunden:  Die  buchführende  Bank  führt  als
Kommissionär  Aufträge  der  Kunden  aus;  sie  erteilt  Abrechnung
über  die  einzelnen  Geschäfte  und  am  Ende  des  Semesters,  sie
berechnet  Provision  und  Unkosten.  Die  Rechnung  des  Kunden
in  den  Büchern  der  Bank  ist  seine  Rechnung,  das  Konto  ein
Konto  suo  bzw.  ein  Konto  loro  (bei  Gesellschaftsfirmen),  die  Gesamtheit ­
  der  Konten  sind  Loro-Konten.  Sie  werden  nur  in  deutscher ­
  Währung  geführt,  Provisionen  und  Unkosten  stehen  im
Soll  der  Konten.
ß)  Konten  für  den  eigenen  Geschäftsverkehr  mit  anderen
Banken:  Die  buchführende  Bank  ist  Auftraggeberin,  die  andere
Bank  führt  Aufträge  für  Rechnung  der  verbuchenden  Bank  aus-Das
  hierfür  zu  errichtende  Personen-Konto  ist  ein  Konto  mio
in  den  Büchern  der  anderen  Bank  bzw.  unsere  Rechnung  (Konto
nostro)  Wir  empfangen  die  Abrechnungen  der  beauftragten
Bank,  diese  erteilt  Kontoauszug,  berechnet  Provision  und  Kosten
(neben  den  Zinsen),  die  dementsprechend  in  unseren  Kontokorrentbüchern ­
  auf  der  Kreditseite  des  Kontos  erscheinen
müssen.  Hat  die  andere  Bank  im  Ausland  ihren  Sitz,  so  werden
Nostro-Konten  im  Kontokorrentbuch  gewöhnlich  in  zwei  Wäh.
rungen  geführt:  eine  Geldspalte  für  die  Abrechnung  der  ausländischen ­
  Bank,  eine  Geldspalte  für  die  Umrechnung  in  Markwährung. ­
  Die  Umrechnung  erfolgt  entweder  zum  veränderlichen
Tageskurs  der  Devisen  oder  zu  einem  unveränderlichen  Buchkurs. ­
  Bei  dem  zuerst  erwähnten  Verfahren  sollte  der  Kurs  jenes
Tages  der  Umrechnung  zugrunde  gelegt  werden,  an  welchem
Schuld  oder  Forderung  im  Ausland  entstanden  sind;  doch  nimmt
man  regelmäßig  den  Kurs  des  Buchungstages.
Die  Unterscheidung  der  beiden  Kontengruppen  bezieht  sich
•auf  die  Konten  im  Kontokorrentbuch.  Das  Kollektiv-Konto  des
Hauptbuches  ist  für  beide  das  gleiche,  nämlich  das  Kontokorrent-Konto.
  Die  Mehrzahl  der  Personen-Konten  im  Bankgeschäft  sind
Loro-Konten;  die  ausdrückliche  Bezeichung  als  Konto  nostro
erhalt  ein  Konto  dann,  wenn  eine  Bank  mit  einer  anderen  in
doppelter  geschäftlicher  Beziehung  steht,  als  Kommissionär
Aufträge  ausführt  und  als  Kommittent  solche  gibt.  In  diesen
Ausnahmefällen  müssen  beide  Rechnungsverhältnisse  getrennt
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