englisch-französische Krieg den schottischen Handel zeitweise völlig
unterbrach. Man dachte’ an eine Verlegung des Stapels, die aber
auf Wunsch des Königs unterblieb!). Der englische Bürgerkrieg
brachte in die Verhältnisse des Stapels große Verwirrung und nahm
ihm erheblich an Bedeutung. Nach 1649 wurde auch von Schott-
land aus wieder auf genauere Beobachtung des Stapels geachtet:
Selbst während des ersten englischen Krieges veränderte er sich
nicht. Später erreichte die Behörde in Veere sogar, daß Kohle
Stapelware wurde und daß 1658 von den schottischen Kohlen-
grubenbesitzern für die Ausfuhr von Kohlen nach den Nieder-
landen Veere als einziger Bestimmungshafen anerkannt wurde?).
Doch ging ein großer Teil des Stapelhandels aller Verbote
ungeachtet schon längere Zeit nach Rotterdam; seit 1662 er-
strebte dieses den Stapel für sich®). Sehr schädlich für diesen
war der 1665 ausbrechende Krieg zwischen England und den
Niederlanden, die seit Jahrhunderten der . beste Absatzmarkt
für schottische Ausfuhrartikel gewesen waren. Nach dem
Kriege suchte Dordrecht den Stapel an sich zu ziehen. Hier
war immer schon ein illegitimer schottischer Handel gewesen. Jetzt
kam man den Schotten weit entgegen mit Verheißungen aller Art*).
So siedelte 668 der. Stapel;nach. Dordrecht
über. Hier schienen die Aussichten günstig zu sein; die schot-
tischen Kohlengrubenbesitzer wollten sich mit der Stadt einigen,
um hier den ganzen schottischen Kohlenhandel mit dem Kontinent
zu konzentrieren, während er bisher zum größten Teil nach Rotter-
dam gegangen war. Das reizte diese Stadt, der Dordrecht schon
den englischen Stapel abspenstig gemacht hatte; und es gelang
Rotterdam, den oben erwähnten Beschluß durchzusetzen, wonach
alle Privilegien der Merchant Adventurers und Schotten als nichtig
erklärt wurden, da keine Stadt einen Kontrakt schließen könne,
der anderen in derselben Provinz schädlich sei®). Trotzdem blieb
der Stapel in Dordrecht, wo aber der schottische Handel nicht
1 Rooseboom;,;S..168:
).Rooseboom, S. 192.
äöRooseboom, S. 1977 te Lintum, S. 197
Rooseboom, S. 210£.)te Lintum,S. 215.
’) Rooseboom,S.217; teLintum, S. 214. Die späteren Kontrakte
von 1675—1780 bei Perrels, S. 64f.
267