Full text: Gesellschaftslehre

138 Die sozialen Anlagen des Menschen und das Wesen der Gesellschaft. 
12. Ich und Umwelt. 
1. Nach einer populären Meinung besteht zwischen dem einzelnen 
Menschen und seiner gesamten Umwelt, insbesondere seinen übrigen 
Mitmenschen, eine tiefe innere Kluft, die sich auch in der Auffassung 
dieses Verhältnisses durch den einzelnen spiegelt. Sein Bewußtsein son- 
dert ihn scharf von seiner gesamten Umgebung ab. Sein Selbstbewußt- 
sein geht nicht über die Sphäre seiner eigenen Person hinaus, betrachtet 
vielmehr alles, was jenseits dieser liegt, als ein Nicht-Ich. Alle Ver- 
bindungen mit der Umgebung entstehen erst durch die Erfahrung ihrer 
Nüsglichkeit und bleiben ihrer Natur nach etwas Sekundäres, während 
schroffe Absonderung das Primäre ist. Diese Vorstellungen schlagen der 
Wirklichkeit ins Gesicht und müssen durch ihr Gegenteil ersegt werden. 
Das zu zeigen ist die Aufgabe dieses Abschnittes. 
Die Aufhellung des Sachverhalts wird dadurch erschwert, daß sie 
bei den meisten Menschen bereits auf fertige Vorstellungen stößt, die 
sich bei kritischer Prüfung als solche von illegitimen Ursprung erweisen. 
Sie sind nämlich entstanden durch allerlei Denkoperationen, die zu 
[rüh eingesegt haben — nämlich ehe die Anschauung zu ihrem 
Rechte gekommen ist. Sie verstoßen gegen das Gebot: primum spectare, 
deinde cogitare. Aufgehellt werden kann nämlich der Sachverhalt nur 
durch die Eigenwahrnehmung, und diese ist eben zu Unrecht durch die 
anderweitig entstandenen populären Meinungen völlig überwuchert. Die 
Eigenwahrnehmung aber zeigt uns, daß das Ichbewußtsein sich in der 
ınannigfachsten Weise über die eigene Person hinaus ausdehnt*). 
Unter dem „Ich“ ist im folgenden nicht das formale Ich verstanden, 
mit dem sich die Psychologie in der Regel befaßt, also das konstante 
Subjekt des Erlebens, das als solches allen Erlebnissen zu Grunde liegt; 
es ist vielmehr an das Ich im inhaltlichen Sinne gedacht. Jedes Ich- 
bewußtsein hat nämlich einen solchen Inhalt. Es umfaßt eine Reihe von 
Gegenständen, sowohl Dinge wie Personen, Gruppen, Interessen, An- 
schauungen, Werte usw., die in einer spezifischen Weise zu dem Ich 
zugehören. Sprachlich ist dieses Verhältnis ausgedrückt durch das Wort 
„Mein“. Wo dieses Wort in dem vollen Sinne gebraucht wird, dessen 
es fähig ist (also in idealtypischer Reinheit), da bezeichnet es einen spe- 
zifischen legten, nicht weiter zurückführbaren Tatbestand. Es bezeichnet 
in diesem Sinne nicht etwa den Besitz, wie unsere Sprachlehre behauptet, 
sondern eine spezifische Zugehörigkeit. Meine Kinder, meine Sprache, 
mein Heim, mein Werk sind Gegenstände, die zu dem Inhalt meines 
Ich gehören. Diese Zugehörigkeit besagt insbesondere, daß ihre 
1) Vgl. zum Folgenden James, Principles of Psychology I. 291 fg., 329 fg., 428 fg.
	        
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