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Fabrikations- und Hilfsbetriebe.
stehen; z. B. Maschinenfabrikation, Maschinenhandel und Eisen
gießerei als Rohstofflieferantin der Fabrik. Für jede Abteilung
ist, als einem besonderen Rechnungselement und ihrer besonderen
wirtschaftlichen Stellung im Gesamtorganismus der Unterneh
mung entsprechend, ein besonderes Konto oder Kontensystem
zu errichten.
VII. In größeren Betrieben sind Fabrikationsbetriebe und
Hilfsbetriebe zu unterscheiden.
1. Die Fabrikationsbetriebe leisten selbständige, unmittel
bare fabrikatorische Arbeit mit dem Endziel, Fabrikate, Halb
fabrikate, Zwischenprodukte zu erzeugen oder Nebenprodukte
zu gewinnen. Dementsprechend können Haupt- und Neben
betriebe unterschieden werden.
2. Hilfsbetriebe leisten keine selbständige fabrikatorische
Produktionsarbeit, sie haben Hilfsdienste zu leisten und nur
mittelbar an dem Produktionsprozeß der Unternehmung mitzu
wirken. Solche Hilfsbetriebe sind beispielsweise Gas- und Wasser
werke, Kraft- und Lichtmaschinenanlagen, Transportbahnbe
triebe, Reparaturwerkstätten usf. 1 ).
Die Kosten der Haupt- und Nebenbetriebe und ihre Ver
rechnung sind an den bisherigen Beispielen genügend erörtert.
Die Kosten der Hilfsbetriebe können als Bestandteil der Fa
brikationskosten unmittelbar dem Fabrikations-Konto zuge
schrieben (belastet) werden. Falls ihr Kostenaufwand erheblicher
ist und dementsprechend ihre Bedeutung als Selbstkostenfaktor
der Fabrikate zunimmt, werden sie zunächst auf Sonder-Konten
verrechnet und von dort erst auf Fabrikations-Konto oder auf
die Fabrikations-Konten übertragen bzw. durch Gewinn- und
Verlust-Konto abgeschlossen. Die buchmäßige Behandlung der
Kostenanteile der einzelnen Fabrikations-Konten (Betriebs
zweige) ist einfach; die Schwierigkeit liegt auf rechnerischem
Gebiet. Es muß ein Verteilungsmaßstab gefunden werden, an
dem der Anteil der einzelnen Fabrikationsbetriebe an diesen
gemeinsamen Betriebsunkosten wirtschaftlich richtig gemessen
wird. Die buchhalterische Behandlung veranschaulicht das
Beispiel aus dem Gebiet der Großeisenindustrie (S. 279/282)-
1 ) Ausführlicher Leitner, Selbstkostenberechnung S. 149. IT.