Prämiengeschäfte.
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b) Ähnliche Buchungen hat der Prämienverkäufer, d. i. der
Prämienempfänger, zu machen.
Prämiengeschäfte werden erst am Prämienerklärungstag
verrechnet und verbucht, abgesehen von der selbstverständlichen
Vormerkung in den Engagementbüchern.
Für den Bankkunden (kommissionsweise) abgeschlossene
Prämiengeschäfte werden diesem
a) entweder am Tage des Abschlusses mit dem vollen Betrag
der auf Prämien gekauften oder verkauften Wertpapiere
in Rechnung gestellt. Erklärt der Kunde Reugeld, wird
durch eine um Prämie und Nebenkosten verminderte oder
vermehrte Gegenbuchung die erste Buchung aufgehoben.
In dem Unterschied zwischen beiden Buchungsbeträgen
liegt die Prämie einschließlich der Nebenkosten, die dem
Kunden als Prämienkäufer stets belastet werden. Für den
Kunden als Prämienempfänger sind die Buchungen umzu
kehren. Die Verrechnung erfolgt auf dem gewöhnlichen
Kontokorrent-Konto des Kunden oder auf einem Sonder
konto: N. N. Liquidations-Konto, das dann Verpflichtungen
und Forderungen aus allen Börsengeschäften verzeichnet.
ß) Die Verrechnung mit dem Kunden wird verschoben auf den
Prämienerklärungstag, abgesehen von der Vormerkung
dieser Eventualkäufe bzw. -Verkäufe in Engagementbüchern,
c) In den bisher erörterten Fällen handelt es sich um Vor
oder Rückprämien, das sind Kauf- oder Verkaufsgeschäfte
in Wertpapieren mit dem Wahlrecht des Käufers bzw. Ver
käufers, gegen nachträgliche' Bezahlung einer im voraus
vereinbarten Prämie von der Übernahme bzw. der Lieferung
der Wertpapiere zurückzutreten. Stellagegeschäfte und
Nochgeschäfte unterscheiden sich in bezug auf ihre konten
mäßige Verrechnung von dem einfachen fest abgeschlossenen
Ultimogeschäft nicht.
G. II. Kommissionseffekten.
An- und Verkäufe von Wertpapieren für fremde Rechnung
sollen von der Gebarung mit eigenen Wertpapieren getrennt
werden. Das zu führende Konto — Kommissionseffekten- Konto
Effekten-Konto B, Effektenumsatz-Konto — funktioniert wie