Full text : Die doppelte kaufmännische Buchhaltung

Das  Kapital,

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hältnissen  vielleicht  ein  größeres  oder  geringeres  Kapital  herauszurechnen
  imstande  sein.  Das  tatsächliche  Kapital  einer  Unternehmung ­
  ergibt  sich  nur  nach  beendeter  Liquidation.
Wenn  ein  Kaufmann  bei  einem  Bestand  an  Vermögen  von
180  und  Schulden  80  sagt,  er  habe  ein  „Kapital“  von  100  im
Geschäft  stecken,  so  heißt  dies:  Zur  Deckung  der  Schulden  sind
Vermögensgegenstände  im  Rechnungswerte  von  180  zur  Verfügung; ­
  der  rechnungsmäßige  Überschuß  ist  100,  d.  i.  der  Anteil
des  Unternehmers  am  Gesamtvermögen.  Diese  Rechnung  hat
nur  für  normale  Fälle  Geltung.  In  anormalen  Fällen  (Konkurs,
Liquidation,  Auseinandersetzung,  Umwandlung)  wird  sie  verändert. ­

In  Ausnahmefällen  ist  das  eigene  Kapital  ein  selbständiger
Vermögenskomplex,  nicht  nur  eine  Rechnungsgröße:  wenn  der
Unternehmer  das  Geschäft  ausschließlich  mit  eigenen  Mitteln
gründet  oder  betreibt  (vgl.  S.  14,  20).
Das  eigene  Kapital  ist  seiner  zeitlichen  Entstehung  nach
Stamm-,  Grund-  oder  An/angskapital  und  Zusatekapital.
Kapital  wird  durch  Leistungen  des  Unternehmers  (Fälle
unter  a)  und  durch  Leistungen  des  Betriebes  (b)  gebildet,
ä)  1.  Kapital  wird  zunächst  durch  die  Leistungen  des  Eigentümers ­
  bei  der  Gründung  der  Unternehmung  gebildet:  Einlage, ­
  Einzahlungen  und  andere  Leistungen  des  Inhabers,
der  Gesellschafter,  der  Aktionäre,  der  Genossenschafter,
u)  2.  In  der  Folgezeit  kann  das  Kapital  erhöht  werden  durch
Einschüsse,  durch  neue  Kapitaleinlagen,  bei  kollektiven
Unternehmungen  durch  Erhöhung  des  Gesellschaftskapitals,
u)  3.  Bei  der  Änderung  der  Betriebsform  handelt  es  sich  fast
regelmäßig  um  eine  Kapitalerhöhung,  um  die  Zuführung
neuer  eigener  Mittel  durch  Erweiterung  der  am  Kapital
beteiligten  Personenzahl.  Beispiele:  Umwandlung  einer
Einzel-  in  eine  Kollektivwirtschaft,  Änderung  der  Rechtsform ­
  einer  Kollektivunternehmung  (offene  Gesellschaft  in
A.-G.,  in  G.  m.  b.  H.).
b)  Die  Kapitalbildung  erfolgt  durch  Leistungen  des  Betriebes,
d.  h.  durch  Gewinn,  eine  Kapitalvermehrung  durch  Ansammlung ­
  oder  Zurückhaltung  von  Teilen  des  Reingewinns.  Es
wird  ein  Teil  des  Reinertrages  der  Unternehmung  vom  Ver-
            
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