Full text: Die doppelte kaufmännische Buchhaltung

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Gemeinschaftsgeschäfte. 
schrift auf Giro-Konto: Kassaausgaben, Platzwechsel; Kassaeinnahmen, 
Giro-Konto. Platzübertragungen gleichen sich in Einnahmen und Aus 
gaben aus. Zinsen, Gebühren und Kosten sind getrennt und ermöglichen 
jederzeit eine Übersicht über den Bruttogewinn der betreffenden Bank 
anstalt. Die Reichsbanknebenstellen geben der ihr vorgeordneten Bank 
anstalt täglich Kassenbericht unter Anschluß sämtlicher Belege. Die 
Bücher der selbständigen Anstalten enthalten die Geschäfte des laufenden 
Tages und die Geschäfte des vorhergehenden Tages ihrer Nebenstellen. 
34. Abschnitt. 
Gemeinschaftsgeschäfte durch Gelegenheits 
gesellschaften. 
Gelegenheits-, Partizipations- oder Spekulations - Gesell" 
schäften sind vorübergehende Verein gungen selbständiger Wirt 
schaftssubjekte zur Erreichung eines gemeinsamen wirtschaft 
lichen Zweckes. Die einzelnen Mitglieder handeln stets auf ge 
meinsame Rechnung und Gefahr. Die Auflösung der Gesellschaft 
erfolgt nach Erreichung dieses Zweckes oder infolge gemein 
samer Beschlußfassung. Diese Gesellschaften haben keine selb 
ständige Firma; nach außen hin treten entweder alle Gesell 
schafter handelnd auf, oder es führt ein Gesellschafter im Auf 
träge der übrigen die Geschäfte. Die Rechtsverhältnisse dieser 
Gesellschaften sind geregelt in den §§ 705—740 BGB., auch in 
den §§ 741 ff. 
Hier sollen die Metägesellschaften des Waren- und Bank 
handels und die Konsortien, Syndikate des Wertpapierhandels 
besprochen werden. 
Bei Gelegenheitsgesellschaften handelt es sich um Aus 
gaben und Einnahmen, und zwar um Ausgaben infolge der 
Beteiligung und deren Rückerstattung mit Werterhöhung oder 
Wertverminderung (Verlust); dann um Ausgaben und Ein 
nahmen des Geschäftsführers der Gesellschaft. Stets müssen 
Aufwand und Erfolg solcher Gemeinschaftsgeschäfte auf Sonder 
rechnungen verbucht werden. 
i. Die Beteiligung verrechnet der Gesellschafter auf einem 
Beteiligungs - Konto, Konsortial - Konto, Einzahlungs - Konto 
(S. 326, 334).
	        
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