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Gemeinschaftsgeschäfte.
schrift auf Giro-Konto: Kassaausgaben, Platzwechsel; Kassaeinnahmen,
Giro-Konto. Platzübertragungen gleichen sich in Einnahmen und Ausgaben
aus. Zinsen, Gebühren und Kosten sind getrennt und ermöglichen
jederzeit eine Übersicht über den Bruttogewinn der betreffenden Bankanstalt.
Die Reichsbanknebenstellen geben der ihr vorgeordneten Bankanstalt
täglich Kassenbericht unter Anschluß sämtlicher Belege. Die
Bücher der selbständigen Anstalten enthalten die Geschäfte des laufenden
Tages und die Geschäfte des vorhergehenden Tages ihrer Nebenstellen.
34. Abschnitt.
Gemeinschaftsgeschäfte durch Gelegenheitsgesellschaften.
Gelegenheits-, Partizipations- oder Spekulations - Gesell"
schäften sind vorübergehende Verein gungen selbständiger Wirtschaftssubjekte
zur Erreichung eines gemeinsamen wirtschaftlichen
Zweckes. Die einzelnen Mitglieder handeln stets auf gemeinsame
Rechnung und Gefahr. Die Auflösung der Gesellschaft
erfolgt nach Erreichung dieses Zweckes oder infolge gemeinsamer
Beschlußfassung. Diese Gesellschaften haben keine selbständige
Firma; nach außen hin treten entweder alle Gesellschafter
handelnd auf, oder es führt ein Gesellschafter im Aufträge
der übrigen die Geschäfte. Die Rechtsverhältnisse dieser
Gesellschaften sind geregelt in den §§ 705—740 BGB., auch in
den §§ 741 ff.
Hier sollen die Metägesellschaften des Waren- und Bankhandels
und die Konsortien, Syndikate des Wertpapierhandels
besprochen werden.
Bei Gelegenheitsgesellschaften handelt es sich um Ausgaben
und Einnahmen, und zwar um Ausgaben infolge der
Beteiligung und deren Rückerstattung mit Werterhöhung oder
Wertverminderung (Verlust); dann um Ausgaben und Einnahmen
des Geschäftsführers der Gesellschaft. Stets müssen
Aufwand und Erfolg solcher Gemeinschaftsgeschäfte auf Sonderrechnungen
verbucht werden.
i. Die Beteiligung verrechnet der Gesellschafter auf einem
Beteiligungs - Konto, Konsortial - Konto, Einzahlungs - Konto
(S. 326, 334).