Geheimbucbführung.
343
Buchführung kaufmännischer Unternehmungen genügen müssen.
Beide Teile müssen vollständig und im Falle des Konkurses vor
handen sein. 1 )
2. Mittel. a) Die offensichtliche Geheimhaltung einzelner
Fälle erfolgt durch Verbuchung auf Geheim-Konto, Geheimhuch-
Konto, Konto secreto, das durch aufklärende Aufzeichnungen in
einem Geheimbuch ergänzt werden muß. Wirkungsvoll ist eine
derartige Verheimlichung nur dann, wenn gleichzeitig mehrere
Geschäftsvorfälle geheim behandelt werden; dann erscheint auf
dem Geheim-Konto ein Durcheinander von Buchungsposten, das
Nichteingeweihte schwerlich aufklären können. Wo es angeht,
ist die Anwendung eines Geheim-Kontos zu vermeiden und eine
einfachere, die Neugierde weniger reizende Benennung des Kontos
zu wählen. Die Kapitalanleihe der Gesellschafter beispielsweise
werden zweckmäßiger auf einem „Generalkapital-Konto“, die
Privat entnahmen auf einem „Privat-Konto der Gesellschaftei
verrechnet, während die Einzelheiten in dem Geheimbuch spe
zialisiert werden; Die Verbindung einer zusammenfassenden
Un d einer zerlegenden Verrechnung.
b) In einzelnen Fällen werden geschäftliche Verhältnisse
durch eine unrichtige Kontierung absichtlich verschleiert, bei-
spielsweise werden Darlehne und Kaqitaldeteiligungen eines
Gläubigers oder der Ehefrau auf dem Privat-Konto des Unter
nehmers, die Darlehnszinsen auf Handlungsunkosten, Privat
entnahmen auch auf Handlungsunkosten, Spekulationsschulden
auf dem Kontokorrent-Konto des Geschäftsherrn verbucht u. ä.
c) Die Verschleierung des Gesamterfotges der Unternehmung
könnte durch falsche Bewertung der Inventarposten, durch ge
heime Zusatzposten im Inventar, beispielsweise Einsetzung fin
gierter Schulden nnd nachträgliche Berichtigung in einem eigent
lichen Schlußiuventar erreicht werden, doch ist vor diesen Kunst
stücken nachdrücklich zu warnen. Die Inventaraufnahme der
Betsände durch die Angestellten bei möglichst weitgehender
Arbeitsteilung, die Ausrechnung der Bilanzwerte und der Ab
schluß des Hauptbuches durch eine Vertrauensperson sind ein
facher. ,
l ) O. Ziegler. Die Geheimbuchführung, 2. Aufl. Leipzig (Gloeckner).