Full text: Die doppelte kaufmännische Buchhaltung

Geheimbucbführung. 
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Buchführung kaufmännischer Unternehmungen genügen müssen. 
Beide Teile müssen vollständig und im Falle des Konkurses vor 
handen sein. 1 ) 
2. Mittel. a) Die offensichtliche Geheimhaltung einzelner 
Fälle erfolgt durch Verbuchung auf Geheim-Konto, Geheimhuch- 
Konto, Konto secreto, das durch aufklärende Aufzeichnungen in 
einem Geheimbuch ergänzt werden muß. Wirkungsvoll ist eine 
derartige Verheimlichung nur dann, wenn gleichzeitig mehrere 
Geschäftsvorfälle geheim behandelt werden; dann erscheint auf 
dem Geheim-Konto ein Durcheinander von Buchungsposten, das 
Nichteingeweihte schwerlich aufklären können. Wo es angeht, 
ist die Anwendung eines Geheim-Kontos zu vermeiden und eine 
einfachere, die Neugierde weniger reizende Benennung des Kontos 
zu wählen. Die Kapitalanleihe der Gesellschafter beispielsweise 
werden zweckmäßiger auf einem „Generalkapital-Konto“, die 
Privat entnahmen auf einem „Privat-Konto der Gesellschaftei 
verrechnet, während die Einzelheiten in dem Geheimbuch spe 
zialisiert werden; Die Verbindung einer zusammenfassenden 
Un d einer zerlegenden Verrechnung. 
b) In einzelnen Fällen werden geschäftliche Verhältnisse 
durch eine unrichtige Kontierung absichtlich verschleiert, bei- 
spielsweise werden Darlehne und Kaqitaldeteiligungen eines 
Gläubigers oder der Ehefrau auf dem Privat-Konto des Unter 
nehmers, die Darlehnszinsen auf Handlungsunkosten, Privat 
entnahmen auch auf Handlungsunkosten, Spekulationsschulden 
auf dem Kontokorrent-Konto des Geschäftsherrn verbucht u. ä. 
c) Die Verschleierung des Gesamterfotges der Unternehmung 
könnte durch falsche Bewertung der Inventarposten, durch ge 
heime Zusatzposten im Inventar, beispielsweise Einsetzung fin 
gierter Schulden nnd nachträgliche Berichtigung in einem eigent 
lichen Schlußiuventar erreicht werden, doch ist vor diesen Kunst 
stücken nachdrücklich zu warnen. Die Inventaraufnahme der 
Betsände durch die Angestellten bei möglichst weitgehender 
Arbeitsteilung, die Ausrechnung der Bilanzwerte und der Ab 
schluß des Hauptbuches durch eine Vertrauensperson sind ein 
facher. , 
l ) O. Ziegler. Die Geheimbuchführung, 2. Aufl. Leipzig (Gloeckner).
	        
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