Vorwort.
N eu anfgenommen wurden: je ein Kontiernngsbeispiel für eine
Metallwaren- und eine Maschinenfabrik, ein Beispiel für das
Kontenkartensystern, ein Abschnitt über Buchungen von Finanzoperationen;
ferner eine Erweiterung des Abschnittes über Buchführung
und Recht (Eigentum svorbehalt, Sicherungsübereignung,
Steuerrecht), endlich ein Versuch, die doppelte Aufschreibung im
System der doppelten Buchführung zwanglos zu erklären.
Die Buchführung ist ein Instrument der Wirtschaftsführung:
je verwickelter die wirtschaftlichen, rechtlichen und technischen
Vorgänge in den Einzelwirtschaften werden, um so schwieriger wird
die zweckentsprechende Anwendung der an sich einfachen Grundsätze
der Verrechnungstechnik. Der vorliegende Grundriß ist kein
Lehrbuch der Buchführung, die Betrachtungsweise ist eine grundsätzliche
und kritische, das Beschreibende tritt zurück. Wer die
Technik des Bücherführens sich aneignen will, wird auf irgendein
Lehr- oder Übungsbuch zurückgreifen müssen. Die Buchführung
ist eine Forschungsmethode der Einzelwirtschaftslehre der Erwerbswirtschaften,
keine Wissenschaft mit eigentümlichem Inhalt. Eine
wissenschaftliche Vertiefung der Darstellung ist möglich, wenn die
Buchführung nicht als Selbstzweck sondern als Mittel zum Zweck
einer Analyse und Synthese der Einzelwirtschaften aufgefaßt wird;
als ein Mittel, das es ermöglicht, die Tatsachen des wirtschaftlichen
Lebens einer Einzelwirtschaft, soweit sie in Aufwand und Leistungen
ziffermäßig meßbare Wirkungen äußern, festzuhälten, sie nachträglich
kritisch zu verarbeiten und daraus Lehren für die Zukunft zu ziehen.
In der stärkeren Verbindung der Verrechnungstechnik mit der
Rechts- und mit der Wirtsehaftslehre liegt die Entwicklungsfähigkeit
der Buchführung als wissenschaftliche Methode.
Berlin, im Juli 1921.
Leitner.