Das Konto.
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Konto [Rechnung für einen Warenlieferanten] L.
Links: Wertsendungen an L., eigene
Abzahlungen des Verbuchenden auf
die Forderungen des L., Gegenleistungen
des Unternehmers. {Vergütungen
wegen schlechter Ware und
Preisnachlässe als Minderungsposten).
Rechts: Wert seiner Lieferungen,
Schulden des Verbuchenden, Leistungen
des Lieferanten, seine Forderungen.
Bank- Kontokorrent.
Soll Haben
Links: Guthaben des Verbuchen- Rechts: Verfügungen des Üntorden,
seine Forderungen. nehmers, Guthaben der Bank, ihre
Forderungen.
Auf anderen Konten bedeutet Soll (Debet); Eingang, Übernahme,
Zunahme eines Vermögenswertes, Verlust, Aufwand oder
Ausgabe, Verteilung, Abnahme einer Verbindlichkeit. Haben
kann bedeuten: Ausgang, Abgabe, Abnahme eines Vermögens-Wertes,
Gewinn, Produktion, Einnahme, Verteilung. Wir ersetzen
späterhin die konventionellen Zeichen durch eine Umschreibung des
Inhaltes der betreffenden Konten.
Zweck der Personen-Konten *) ist, das Rechnungs-, d. h.
Schuld- oder Gläubigerverhältnis zwischen dem Unternehmer
und seinen Geschäftsfreunden für jeden beliebigen Augenblick
ersichtlich zu machen. Dazu ist die kontenförmige Darstellung
die geeignetste, wegen der Leistungen und Gegenleistungen der
Beteiligten auch die natürliche Form der Aufzeichnung. Neben
den rechtlichen können auch die wirtschaftlichen Verhältnisse
durch Erweiterung des Inhaltes der Aufzeichnungen zum Ausdruck
kommen. (Siehe S. 40.)
Aus solchen Darstellungen können entnommen werden:
die Bedeutung des Kunden für den Umsatz (Sollsumme aller
Lieferungen); die Zeit der Bedarfsdeckung (Datum der Eintragung);
Größe und Dauer des gewährten Kredits, des gewährten
Zahlungsziels (Verfalltag); Größe und Häufigkeit der
Anstände, angeblich wegen schlechter Ware (Vergütung auf der
rechten Seite); einseitige Kreditverlängerung (Zielüberschrei-*)
Neben dem Kassenkonto sind sie die geschichtlich ältesten Konten
die mit dem Aufkommen der Kreditwirtschaft geführt werden mußten