Full text : Die doppelte kaufmännische Buchhaltung

Das  Konto.

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Konto  [Rechnung  für  einen  Warenlieferanten]  L.

Links:  Wertsendungen  an  L.,  eigene ­
  Abzahlungen  des  Verbuchenden  auf
die  Forderungen  des  L.,  Gegenleistungen ­
  des  Unternehmers.  {Vergütungen ­
  wegen  schlechter  Ware  und
Preisnachlässe  als  Minderungsposten).

Rechts:  Wert  seiner  Lieferungen,
Schulden  des  Verbuchenden,  Leistungen ­
  des  Lieferanten,  seine  Forderungen. ­


Bank-  Kontokorrent.
Soll  Haben
Links:  Guthaben  des  Verbuchen-  Rechts:  Verfügungen  des  Üntorden,
  seine  Forderungen.  nehmers,  Guthaben  der  Bank,  ihre
Forderungen.
Auf  anderen  Konten  bedeutet  Soll  (Debet);  Eingang,  Übernahme, ­
  Zunahme  eines  Vermögenswertes,  Verlust,  Aufwand  oder
Ausgabe,  Verteilung,  Abnahme  einer  Verbindlichkeit.  Haben
kann  bedeuten:  Ausgang,  Abgabe,  Abnahme  eines  Vermögens-Wertes,
  Gewinn,  Produktion,  Einnahme,  Verteilung.  Wir  ersetzen
späterhin  die  konventionellen  Zeichen  durch  eine  Umschreibung  des
Inhaltes  der  betreffenden  Konten.
Zweck  der  Personen-Konten  *)  ist,  das  Rechnungs-,  d.  h.
Schuld-  oder  Gläubigerverhältnis  zwischen  dem  Unternehmer
und  seinen  Geschäftsfreunden  für  jeden  beliebigen  Augenblick
ersichtlich  zu  machen.  Dazu  ist  die  kontenförmige  Darstellung
die  geeignetste,  wegen  der  Leistungen  und  Gegenleistungen  der
Beteiligten  auch  die  natürliche  Form  der  Aufzeichnung.  Neben
den  rechtlichen  können  auch  die  wirtschaftlichen  Verhältnisse
durch  Erweiterung  des  Inhaltes  der  Aufzeichnungen  zum  Ausdruck ­
  kommen.  (Siehe  S.  40.)
Aus  solchen  Darstellungen  können  entnommen  werden:
die  Bedeutung  des  Kunden  für  den  Umsatz  (Sollsumme  aller
Lieferungen);  die  Zeit  der  Bedarfsdeckung  (Datum  der  Eintragung); ­
  Größe  und  Dauer  des  gewährten  Kredits,  des  gewährten ­
  Zahlungsziels  (Verfalltag);  Größe  und  Häufigkeit  der
Anstände,  angeblich  wegen  schlechter  Ware  (Vergütung  auf  der
rechten  Seite);  einseitige  Kreditverlängerung  (Zielüberschrei-*)
  Neben  dem  Kassenkonto  sind  sie  die  geschichtlich  ältesten  Konten
die  mit  dem  Aufkommen  der  Kreditwirtschaft  geführt  werden  mußten
            
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