Full text : Die doppelte kaufmännische Buchhaltung

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Die  Kontierung.

konto,  das  Gewinn-  und  Verlustkonto  können  ihrer  Funktion
nach  zur  Sammlung  der  Ergebnisse  anderer  Konten  dienen.
Dem  Umfang  des  Buchungsstoffes  eines  Kontos  nach  sind
somit  zu  unterscheiden 1 ):  a)  Sonder-,  Spezial-  oder  Partikularkontenb) ­
  Kollektiv-  oder  Generalkonten,  d.  h.  summarische
Konten.  Beide  Kontengruppen  nehmen  primäre  Buchungsposten
in  sich  auf,  Buchungsposten  als  Folge  eines  Geschäftsfalles;
c)  Sammelkonten.  Sie  dienen  sekundären  Buchungen,  Übertragungs-,
  Verteilungs-  und  Sammelposten,  d.  h.  Sammelkonten
nehmen  die  Ergebnisse  anderer  Konten  in  sich  auf  (z.  B.  Bilanzkonto, ­
  Gewinn-  und  Verlustkonto,  Handlungskostenkonto  nach
3  a).
4.  Der  unter  3.  angegebene  Vorgang  ist  umständlich.  Sein
Zweck,  die  Vorteile  der  zusammenfassenden  mit  jenen  einer
zerlegenden  Verrechnung  zu  verbinden,  kann  auch  auf
anderem  Wege  erreicht  werden:
a)  Wenn  man  die  Hauptverrechnung  auf  Kollektivkonten
durch  eine  ausführliche  Nebenverrechnung  in  einem  Nebenoder ­
  Hilfskuck  ergänzt  (Parallele  Aufzeichnungen).  Die  Ergebnisse ­
  beider  Rechnungen  müssen  ziffermäßig  übereinstimmen, ­
  eine  sehr  wertvolle  Kontrolle  beider;  z.  B.  das
kollektive  Handlungsunkostenkonto  wird  ergänzt  durch  ein
detailliertes  Handlungsunkostenönck.
b)  Es  werden  zwei  Verrechnungssysteme  nebeneinander  geführt: ­
  a)  eine  zerlegende  in  dem  Spezialhauptbuch  und
eine  zusammenfassende  in  dem  sogenannten  Zentralhauptbuch ­
  (ausführlich  später),  ß)  Oder  man  vereinigt  auf  einem
Konto  zusammenfassende  und  spezialisierende  Verrechnung
durch  Anwendung  mehrgliedriger  Konten.  (Vgl.  S.  38.)
Was  in  der  kaufmännischen  B.  aus  Gründen  der  Übersichtlichkeit ­
  zusammengefaßt  wird,  soll  in  Nebenrechnungen  zergliedert ­
  und  analysiert  werden.  Die  zergliedernde  Verrechnung
der  Wertänderungen  wird  entweder  durch  Anwendung  einer  spezialisierenden ­
  kontenförmigen  Hauptverrechnung  oder  durch
Ergänzung  der  zusammenfassenden  Hauptverrechnung  durch

!)  Die  übliche  Unterscheidung  zwischen  Spezial-  und  Kollektiv-  oder
Sammelkonten  ist  unrichtig.
            
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