Full text : Die doppelte kaufmännische Buchhaltung

Die  Kontierung.

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1.  Die  Konten  werden  nach  Zahl  und  Verrechnungsstoff  so
gewählt,  daß  das  Ergebnis  der  gesamten  Veränderungen  in
kontenförmiger  Darstellung  mehr  oder  weniger  weitgehend
zergliedert  ist.  Dieses  Ziel  wird  durch  Errichtung  von
Konten  für  jeden  einzelnen  Teil  des  Vermögens,  der  Schulden, ­
  der  Gewinne  und  Verluste  erreicht.  Man  spricht  von
einer  zergliedernden,  zerlegenden  oder  spesialisierenden  Kontierung. ­
  Z.  B.  ist  es  erwünscht,  die  Handlungsunkosten
wegen  ihrer  Größe  und  Bedeutung  für  einen  bestimmten
Betrieb  möglichst  in  Einzelheiten  darzustellen.  Man  führt
ein  Depeschen-  und  Portokonto,  ein  Gehälterkonto,  kann
dieses  in  Fabrikbetrieben  in  ein  Gehälterkonto  für  Betriebsbeamte ­
  und  eines  für  Bureaubeamte  trennen,  ein  Bureaumaterialienkonto, ­
  ein  Steuerkonto  usf.
2.  Man  beschränkt  sich  auf  eine  möglichst  übersichtliche,  zusammenfassende, ­
  summarische  kontenförmige  Darstellung
der  Ergebnisse  durch  eine  konzentrierende  Verrechnungsweise. ­
  Einem  Konto  wird  eine  stofflich  möglichst  umfangreiche ­
  Materie  zugewiesen.  Z.  B.:  Alle  oben  angeführten ­
  Handlungsunkosten  sollen  auf  einem  Handlungsunkostenkonto
  verrechnet  werden  (zusammenfassende  Kontierung). ­

2-  In  anderen  Fällen  versucht  man,  beide  Kontieruugsgrundsätze
  zu  vereinigen,  verrechnet  a)  die  Geschäftsfälle  zuerst ­
  möglichst  spezialisiert  und  faßt  für  die  Zwecke  der
Übersicht  die  Ergebnisse  dieser  zerlegenden  Verrechnung
nachträglich  auf  einem  Sammelkonto  zusammen.  Beispielsweise ­
  verrechnet  man  die  Handlungsunkosten  wie
unter  1.  angegeben  und  sammelt  das  Ergebnis  der  Einzelkonten ­
  allmonatlich,  semesterweise  oder  jährlich  auf  einem
Generalkostenkonto.  ß)  Oder  man  verrechnet  zunächst
auf  einem  Sammelkonto  und  löst  dieses  durch  nachträgliche
Verrechnung  auf  zerlegende  Sonderkonten  auf.  So  werden
beispielsweise  Arbeitslöhne  zunächst  auf  einem  allgemeinen
Lohnkonto  verbucht  und  dann  auf  die  Konten  der  einzelnen
Betriebsabteilungen,  Werkstätten,  auf  Betriebskostenkonto
usf.  aufgeteilt.
Andere  zusammenfassende  Konten,  z.  B.  das  Schlußbilanz-
            
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