Die Kontierung.
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1. Die Konten werden nach Zahl und Verrechnungsstoff so
gewählt, daß das Ergebnis der gesamten Veränderungen in
kontenförmiger Darstellung mehr oder weniger weitgehend
zergliedert ist. Dieses Ziel wird durch Errichtung von
Konten für jeden einzelnen Teil des Vermögens, der Schulden,
der Gewinne und Verluste erreicht. Man spricht von
einer zergliedernden, zerlegenden oder spesialisierenden Kontierung.
Z. B. ist es erwünscht, die Handlungsunkosten
wegen ihrer Größe und Bedeutung für einen bestimmten
Betrieb möglichst in Einzelheiten darzustellen. Man führt
ein Depeschen- und Portokonto, ein Gehälterkonto, kann
dieses in Fabrikbetrieben in ein Gehälterkonto für Betriebsbeamte
und eines für Bureaubeamte trennen, ein Bureaumaterialienkonto,
ein Steuerkonto usf.
2. Man beschränkt sich auf eine möglichst übersichtliche, zusammenfassende,
summarische kontenförmige Darstellung
der Ergebnisse durch eine konzentrierende Verrechnungsweise.
Einem Konto wird eine stofflich möglichst umfangreiche
Materie zugewiesen. Z. B.: Alle oben angeführten
Handlungsunkosten sollen auf einem Handlungsunkostenkonto
verrechnet werden (zusammenfassende Kontierung).
2- In anderen Fällen versucht man, beide Kontieruugsgrundsätze
zu vereinigen, verrechnet a) die Geschäftsfälle zuerst
möglichst spezialisiert und faßt für die Zwecke der
Übersicht die Ergebnisse dieser zerlegenden Verrechnung
nachträglich auf einem Sammelkonto zusammen. Beispielsweise
verrechnet man die Handlungsunkosten wie
unter 1. angegeben und sammelt das Ergebnis der Einzelkonten
allmonatlich, semesterweise oder jährlich auf einem
Generalkostenkonto. ß) Oder man verrechnet zunächst
auf einem Sammelkonto und löst dieses durch nachträgliche
Verrechnung auf zerlegende Sonderkonten auf. So werden
beispielsweise Arbeitslöhne zunächst auf einem allgemeinen
Lohnkonto verbucht und dann auf die Konten der einzelnen
Betriebsabteilungen, Werkstätten, auf Betriebskostenkonto
usf. aufgeteilt.
Andere zusammenfassende Konten, z. B. das Schlußbilanz-