Full text : Die doppelte kaufmännische Buchhaltung

Doppelte  Buchhaltung.

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(Bewertung  in  den  Gebühren:  Frachtlohn,  Rollgeld  und
ähnliches)  und  y)  nutzbare  Rechte,  d.  h.  zeitweilige  Überlassung ­
  von  tauschfähigen  Gütern  zum  Gebrauch  an  andere
(bewertet  im  Miet-  oder  Lagergeld,  im  Zins  oder  Diskont
usf.).  (Vgl.  S.65f.)
Jeder  Tausch  umfaßt  ein  Empfangen  und  ein  Geben.  Die
empfangenen  Werte,  Güter  oder  Leistungen  werden  gewohnheitsmäßig ­
  links,  die  gegebenen  Werte,  Güter  oder  Leistungen  werden
a uf  dem  betreffenden  Konto  rechts  eingestellt  (S.  41).  Gegebene
Leistungen  stellen  sich  buchhalterisch  als  Wertzugänge  oder  Gewinne, ­
  empfangene  Leistungen  als  Wertabgänge  oder  Verluste
lies  eigenen  Kapitals  dar  (S.  65  ff.).
b)  In  dieser  Auffassung  der  Geschäftsfälle  als  Tauschakte
wurzelt  eine  andere,  die  „Idee  der  Äquivalente“  (nach  Gold-Schmidt,
  System  des  Handelsrechts,  4.  Aufl.  S.  108).  Im  Geschäftsbetriebe ­
  muß  für  jeden  Gegenstand,  der  in  einem  Geschäft  ein-°d
 er  ausgeht,  ein  Gegenwert  gegeben  oder  empfangen  werden.
Jeder  Vermögenserwerb  setzt  eine  Gegenleistung  voraus.
Vermögen  wird  mit  eigenen  oder  fremden  Mitteln  erworben.  Ist
die  Leistung  gleich  der  Gegenleistung  und  setzt  man  die  erworbenen
Vermögensteile,  die  Leistung  auf  die  linke  Seite  eines  Kontos,  so
müssen  die  Mittel  der  Erwerbung,  die  Gegenleistungen,  auf  die
fechte  Seite  eines  anderen  Kontos  gestellt  werden  (vgl.  S.  20,  41).
Die  Verminderung  des  Vermögens  und  der  Mittel  müssen  auf
der  entgegengesetzten  Seite  der  betreffenden  Konten  verrechnet
Werden.

Die  Leistung  ist  gleich  der  Gegenleistung.  Dieses  statische
Gleichgewicht  kann  nur  auf  den  Zahlenausdruck  eines  Buchungs-Vor
 ganges  bezogen  werden.  Der  Geldbetrag  der  Sollbuchung  muß
dem  Geldbeträge  der  Habenbuchung  desselben  Vorganges  gleich
sein.  Das  Gesetz  der  Gleichheit  von  Leistung  und  Gegenleistung
bezieht  sich  nicht  auf  den  Wert  der  Leistungen.  Wenn  ein  Kaufmann ­
  Waren  verkauft,  so  soll  regelmäßig  der  Wert  der  Gegenleistung ­
  größer  sein  als  der  Wert  der  Leistung:  Wert  der  Leistung
zuzüglich  Gewinn  =  Wert  der  Gegenleistung.  Bei  einem  Kreditverkauf ­
  von  Waren  unter  oder  über  dem  zeitigen  Marktpreis  ist
der  Wert  der  Leistung  bei  Hingabe  der  Ware  größer  oder  kleiner
dis  der  Wert  der  späteren  Gegenleistung,  die  im  Zeitpunkt  des
            
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