58
Doppelte ßuchhaltang.
Links —
b) Kapital-Konten.
Rechts 4-3,
Abnahme des Kapitals durch
Entnahmen (z. B. zu Privatzwecken,
wegen Überkapitalisierung)
oder durch Kapitalkonsumtion
(Verluste).
1. Einlage, Anfangskapital. 2. Zunahme
durch Kapitaleinschuß
oder -Produktion (Gewinne).
Tabelle S. 59.
d) Wegen der Personifikation der Konten als Erklärungsversuch
der doppelten Verrechnung vgl. S. 45 f.
Die praktische Durchführung der doppelten Verrechnung
eines Betrages, der Grundsatz, daß jedem Debitor ein Kreditor
gegenüberstehen muß, läßt sieh unter Anwendung der Personifikationstheorie
auf zweifachem Wege erklären:
1. Die Konten der Vermögensteile und der Schulden stehen
als Debitor und Kreditor unmittelbar miteinander in Verbindung,
da jeder Güteraustausch auf zwei dieser Teile wirkt.
Das empfangene Konto wird Debitor des gebenden. Das
Kapital-Konto tritt den Konten der Vermögensteile und
Schulden nur dann gegenüber, wenn eine unmittelbare Veränderung
des Kapitals zu buchen ist.
2. Eine ältere Auffassung, die mehr pädagogischen Wert besitzt,
denkt alle Konten dem Kapital-Konto gegenüberstehend
und erklärt, daß eigentlich das Kapital-Konto
jedem anderen Konto bei jedem Geschäftsfall als Debitor
oder Kreditor gegenübertritt. Das Kapital- oder das Prinzipal-Konto,
wie es auch genannt wird, wird belastet für
jede Summe, die einem anderen Konto gutzuschreiben ist
und umgekehrt. (So beispielsweise Ungar, Abhandlungen
über die wichtigsten Gegenstände der Arithmetik. Erfurt
1829, § 5; Augspurg, Grundlagen S. 35.) Wenn A. Bargeld
sendet, müßte es eigentlich heißen: Prinzipal-Konto an A.
und Kassen-Konto an Prinzipal- oder Kapital-Konto. Da
aber bei jedem Güteraustausch ein Vermögensbestands-Konto
belastet, ein anderes erkannt werden muß, so heben sich
die Beträge auf beiden Seiten des Prinzipal- oder Kapital-Kontos
auf und diese weitläufige Verbuchung kann weggelassen
werden. Ist mit der Zu- oder Abnahme der Be-