Full text : Die doppelte kaufmännische Buchhaltung

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Doppelte  ßuchhaltang.

Links  —

b)  Kapital-Konten.

Rechts  4-3,

  Abnahme  des  Kapitals  durch
Entnahmen  (z.  B.  zu  Privatzwecken, ­
  wegen  Überkapitalisierung) ­
  oder  durch  Kapitalkonsumtion ­
  (Verluste).

1.  Einlage,  Anfangskapital.  2.  Zunahme ­
  durch  Kapitaleinschuß
oder  -Produktion  (Gewinne).

Tabelle  S.  59.
d)  Wegen  der  Personifikation  der  Konten  als  Erklärungsversuch ­
  der  doppelten  Verrechnung  vgl.  S.  45  f.
Die  praktische  Durchführung  der  doppelten  Verrechnung
eines  Betrages,  der  Grundsatz,  daß  jedem  Debitor  ein  Kreditor
gegenüberstehen  muß,  läßt  sieh  unter  Anwendung  der  Personifikationstheorie ­
  auf  zweifachem  Wege  erklären:
1.  Die  Konten  der  Vermögensteile  und  der  Schulden  stehen
als  Debitor  und  Kreditor  unmittelbar  miteinander  in  Verbindung, ­
  da  jeder  Güteraustausch  auf  zwei  dieser  Teile  wirkt.
Das  empfangene  Konto  wird  Debitor  des  gebenden.  Das
Kapital-Konto  tritt  den  Konten  der  Vermögensteile  und
Schulden  nur  dann  gegenüber,  wenn  eine  unmittelbare  Veränderung ­
  des  Kapitals  zu  buchen  ist.
2.  Eine  ältere  Auffassung,  die  mehr  pädagogischen  Wert  besitzt, ­
  denkt  alle  Konten  dem  Kapital-Konto  gegenüberstehend ­
  und  erklärt,  daß  eigentlich  das  Kapital-Konto
jedem  anderen  Konto  bei  jedem  Geschäftsfall  als  Debitor
oder  Kreditor  gegenübertritt.  Das  Kapital-  oder  das  Prinzipal-Konto, ­
  wie  es  auch  genannt  wird,  wird  belastet  für
jede  Summe,  die  einem  anderen  Konto  gutzuschreiben  ist
und  umgekehrt.  (So  beispielsweise  Ungar,  Abhandlungen
über  die  wichtigsten  Gegenstände  der  Arithmetik.  Erfurt
1829,  §  5;  Augspurg,  Grundlagen  S.  35.)  Wenn  A.  Bargeld
sendet,  müßte  es  eigentlich  heißen:  Prinzipal-Konto  an  A.
und  Kassen-Konto  an  Prinzipal-  oder  Kapital-Konto.  Da
aber  bei  jedem  Güteraustausch  ein  Vermögensbestands-Konto
belastet,  ein  anderes  erkannt  werden  muß,  so  heben  sich
die  Beträge  auf  beiden  Seiten  des  Prinzipal-  oder  Kapital-Kontos
  auf  und  diese  weitläufige  Verbuchung  kann  weggelassen ­
  werden.  Ist  mit  der  Zu-  oder  Abnahme  der  Be-
            
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