Kapitalkonten.
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Konten werden wie in der Einzelunternehmung abgeschlossen
(vgl. 16. Abschnitt). Bei der Errichtung einer offenen Handels
gesellschaft werden die durch Gesellschaftsvertrag übernom
menen Einzahlungsverpflichtungerl auf dem Einzahlungskonto
eines jeden Gesellschafters im Soll, die Erfüllung dieser Ver
bindlichkeiten durch tatsächliche Einzahlungen bzw. durch Ein
bringung von Einlagen im Haben verbucht.
3. In der Kommanditgesellschaft werden Kapitalkonten für
die persönlich haftenden Komplementäre und für die Komman
diteinlage der Kommanditisten errichtet, die Einzahlungsverpflich
tungen wie unter 2. behandelt.
Die Kapitalkonten der bisher genannten Unternehmungs
formen weisen das Kapital als veränderliche oder als unveränder
liche Größe auf (vgl. 15. Abschnitt). Im letzten Fall wird das
Kapitalkonto bei Beginn für das Anfangskapital erkannt, am
•tahresende, abgesehen von einer Kapitalerhöhung oder einer Ka
pitalrückzahlung, belastet für den gleichen Betrag, während Zu-
und Abnahme des Kapitals durch Entnahmen des Unternehmers,
durch Verlust und Gewinn auf Privatkonto verrechnet werden.
4. Das Kapital der Kapitalgesellschaften — Aktiengesellschaft,
Kommanditgesellschaft und Gesellschaft m. b. H. — wird in
folge gesetzlicher Vorschriften auf drei Konten dargestellt: Der,
von der Kapitalerhöhung oder -reduktion abgesehen, unver
änderliche Teil auf Aktien-, Kommandit- und Stammkapital-
k°nto, das veränderliche Zusatzkapital auf den verschiedenen
Rcservekapital-, Reservefondskonten, der jährliche Gewinn oder
Verlust auf dem Gewinn- und Verlustkonto (2. Band; Reserven,
Ertragsbilanz). Die Einzahlungsverpüichtungen der Aktionäre
bei der Gründung bzw. bei nicht voll bezahlten Aktien ver
rechnet das (Kollektiv-)Konto der Aktionäre, bei der G. m. b. H.
des Einzahlungskonto zugunsten des betreffenden Kapitalkontos;
Nachschußverpllichtungen der Gesellschafter werden einem Konto
der Nachschußzahlungen belastet, einem Nachschußkapitalkonto
Meditiert. Kommanditgesellschaften auf Aktien ergänzen die
Verrechnung auf Aktienkapital-, Reserve- und Erfolgskonto
durch Kapitalkonten der persönlich haftenden Gesellschafter,
die wie die Kapitalkonten der Teilhaber einer offenen Handels
gesellschaft geführt werden.
Leitner, Buchhaltung und Bilanzkunde. I. 6. u. 7. Aufl. 5