Full text : Die doppelte kaufmännische Buchhaltung

Kapitalkonten.

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Konten  werden  wie  in  der  Einzelunternehmung  abgeschlossen
(vgl.  16.  Abschnitt).  Bei  der  Errichtung  einer  offenen  Handelsgesellschaft ­
  werden  die  durch  Gesellschaftsvertrag  übernommenen ­
  Einzahlungsverpflichtungerl  auf  dem  Einzahlungskonto
eines  jeden  Gesellschafters  im  Soll,  die  Erfüllung  dieser  Verbindlichkeiten ­
  durch  tatsächliche  Einzahlungen  bzw.  durch  Einbringung ­
  von  Einlagen  im  Haben  verbucht.
3.  In  der  Kommanditgesellschaft  werden  Kapitalkonten  für
die  persönlich  haftenden  Komplementäre  und  für  die  Kommanditeinlage ­
  der  Kommanditisten  errichtet,  die  Einzahlungsverpflichtungen ­
  wie  unter  2.  behandelt.
Die  Kapitalkonten  der  bisher  genannten  Unternehmungsformen ­
  weisen  das  Kapital  als  veränderliche  oder  als  unveränderliche ­
  Größe  auf  (vgl.  15.  Abschnitt).  Im  letzten  Fall  wird  das
Kapitalkonto  bei  Beginn  für  das  Anfangskapital  erkannt,  am
•tahresende,  abgesehen  von  einer  Kapitalerhöhung  oder  einer  Kapitalrückzahlung, ­
  belastet  für  den  gleichen  Betrag,  während  Zuund
  Abnahme  des  Kapitals  durch  Entnahmen  des  Unternehmers,
durch  Verlust  und  Gewinn  auf  Privatkonto  verrechnet  werden.
4.  Das  Kapital  der  Kapitalgesellschaften  —  Aktiengesellschaft,
Kommanditgesellschaft  und  Gesellschaft  m.  b.  H.  —  wird  infolge ­
  gesetzlicher  Vorschriften  auf  drei  Konten  dargestellt:  Der,
von  der  Kapitalerhöhung  oder  -reduktion  abgesehen,  unveränderliche ­
  Teil  auf  Aktien-,  Kommandit-  und  Stammkapitalk°nto,
  das  veränderliche  Zusatzkapital  auf  den  verschiedenen
Rcservekapital-,  Reservefondskonten,  der  jährliche  Gewinn  oder
Verlust  auf  dem  Gewinn-  und  Verlustkonto  (2.  Band;  Reserven,
Ertragsbilanz).  Die  Einzahlungsverpüichtungen  der  Aktionäre
bei  der  Gründung  bzw.  bei  nicht  voll  bezahlten  Aktien  verrechnet ­
  das  (Kollektiv-)Konto  der  Aktionäre,  bei  der  G.  m.  b.  H.
des  Einzahlungskonto  zugunsten  des  betreffenden  Kapitalkontos;
Nachschußverpllichtungen  der  Gesellschafter  werden  einem  Konto
der  Nachschußzahlungen  belastet,  einem  Nachschußkapitalkonto
Meditiert.  Kommanditgesellschaften  auf  Aktien  ergänzen  die
Verrechnung  auf  Aktienkapital-,  Reserve-  und  Erfolgskonto
durch  Kapitalkonten  der  persönlich  haftenden  Gesellschafter,
die  wie  die  Kapitalkonten  der  Teilhaber  einer  offenen  Handelsgesellschaft ­
  geführt  werden.
Leitner,  Buchhaltung  und  Bilanzkunde.  I.  6.  u.  7.  Aufl.  5
            
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