Elftes Buch. Erstes Kapitel.
wenigstens gut zu machen, was sie geschädigt hatte; aus ihrem
Asylrecht heraus entwickelte sie seit Ende des 10. Jahrhunderts
die Forderung besonderen kirchlichen Friedens für gewisse Zeiten
und Personen. Es waren die in Frankreich zuerst auftretenden
Anfänge des Gottesfriedens; seit dem 11. Jahrhundert ver—
breiteten sie sich auch in Deutschland!. Wie aber sollte die
Kirche gerade in Deutschland dauernd Frieden stiften, wo sie in
ewigem, von ihr vielfach durch Unfriedensstiftung geführtem
Kampfe lag mit dem Staat? Und noch immer wurde der
Staat von der Nation als der grundsätzliche Schöpfer alles
Friedens angesehen, ja noch immer ging der Beruf der Herrschaft
üͤberhaupt in Friedenswahrung auf?. Bruder Berhtolt ruft es
den Herren und Fürsten zu: Gott hat euch Gericht und Gewalt
gegeben auf Erden, das ir verrichtet und versüenet alles
daz, da von vientschaft unde kriee kümet, unde urliuge
ande brant und ungenade von komen macs.
Rudolf bekannte sich zu diesem königlichen Berufe. Aber
wie weit war er anfangs davon entfernt, Landfrieden für das
ganze Reich aufrichten zu können, wie es noch im Jahre 1285
Friedrich II. in seiner berühmten Koustitution gethan hatte!!
Diese Konstitution schien vergessen; hinweg über sie hatten sich
in den bessern Zeiten der fünfziger und sechziger Jahre des
183. Jahrhunderts partikulare Frieden einzelner Landschaften ge—
lagertä. Allein auch diese waren mit dem letzten mittel—
rheinischen Landfrieden im Jahre 1280 im Begriff auszusterben:
ein Chaos drohte hereinzubrechen.
Da entschloß sich Rudolf, jetzt eben Herr der eroberten
osterreichischen Lande, zunächst in der Nachbarschaft seiner per—⸗
sönlichen Herrschaftsgebiete einzugreifen. Er gab in den
Jahren 1280 bis 1282 die Anregung zu kleineren Landfrieden
Vgl. Band III S. 343 f.
a Vgl. Band III G. 107, 126.
1I, 36, 18.
Vgl. Band III S. 279.
Vgal. Band III S. 288 ff.