Full text: Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

Elftes Buch. Erstes Kapitel. 
wenigstens gut zu machen, was sie geschädigt hatte; aus ihrem 
Asylrecht heraus entwickelte sie seit Ende des 10. Jahrhunderts 
die Forderung besonderen kirchlichen Friedens für gewisse Zeiten 
und Personen. Es waren die in Frankreich zuerst auftretenden 
Anfänge des Gottesfriedens; seit dem 11. Jahrhundert ver— 
breiteten sie sich auch in Deutschland!. Wie aber sollte die 
Kirche gerade in Deutschland dauernd Frieden stiften, wo sie in 
ewigem, von ihr vielfach durch Unfriedensstiftung geführtem 
Kampfe lag mit dem Staat? Und noch immer wurde der 
Staat von der Nation als der grundsätzliche Schöpfer alles 
Friedens angesehen, ja noch immer ging der Beruf der Herrschaft 
üͤberhaupt in Friedenswahrung auf?. Bruder Berhtolt ruft es 
den Herren und Fürsten zu: Gott hat euch Gericht und Gewalt 
gegeben auf Erden, das ir verrichtet und versüenet alles 
daz, da von vientschaft unde kriee kümet, unde urliuge 
ande brant und ungenade von komen macs. 
Rudolf bekannte sich zu diesem königlichen Berufe. Aber 
wie weit war er anfangs davon entfernt, Landfrieden für das 
ganze Reich aufrichten zu können, wie es noch im Jahre 1285 
Friedrich II. in seiner berühmten Koustitution gethan hatte!! 
Diese Konstitution schien vergessen; hinweg über sie hatten sich 
in den bessern Zeiten der fünfziger und sechziger Jahre des 
183. Jahrhunderts partikulare Frieden einzelner Landschaften ge— 
lagertä. Allein auch diese waren mit dem letzten mittel— 
rheinischen Landfrieden im Jahre 1280 im Begriff auszusterben: 
ein Chaos drohte hereinzubrechen. 
Da entschloß sich Rudolf, jetzt eben Herr der eroberten 
osterreichischen Lande, zunächst in der Nachbarschaft seiner per—⸗ 
sönlichen Herrschaftsgebiete einzugreifen. Er gab in den 
Jahren 1280 bis 1282 die Anregung zu kleineren Landfrieden 
Vgl. Band III S. 343 f. 
a Vgl. Band III G. 107, 126. 
1I, 36, 18. 
Vgl. Band III S. 279. 
Vgal. Band III S. 288 ff.
	        
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