Tie Statistik verzeichnet bei den über 13 Millionen Versicherten
ungefähr 5,2 Millionen (39,8 auf 100 Mitglieder) Krankheitsfälle, die
mit Erwerbsunfähigkeit verbunden waren. Auf ein Mitglied entfielen
etwas mehr als 8 Krankheitstage mit Krankengeld oder mit Pflege in
Krankenanstalten. Ein solcher Krankheitsfall dauerte durchschnittlich
20 Tage. Auf 100 Versicherte kamen durchschnittlich 0,71 Sterbefälle.
Im Jahre 1910 wurden etwa 6,5 Mill. Mk. an Schwangeren- und
Schriften 137. IV.
annähernd 8000 (34,5 v. H.) Betriebskrankenkassen, 46 (0,2 v. H.) Bau
krankenkassen, mehr als 800 (3,5 v. H.) Jnnungskrankenkassen und etwa
l 500 (6,1 v. H.) zugelassene Hilsskassen.
Die einzelnen Kassenarten umfaßten an Versicherten: Die Gemeinde-
krankenversicherungen über 1,6 Millionen (12,2 v. H.), die Ortskranken
kassen mehr als 6,5 Millionen (52,3 v. H.), die Betricbskrankenkassen
über 3,2 Millionen (25,6 v. H.), die Baukrankenkassen etwa 20 000
(0,1 v. H.), die Jnnungskrankenkassen ungefähr 300 000 (2,3 v. H.), die
Hilfskassen rund 965 000 (7,5 v. •£>.).
Die Reichsversicherungsordnung bringt in bezug auf die äußere
Organisation die weitgehendsten Änderungen. Die Gemeindekranken
versicherungen verschwinden überhaupt. Die beruflich abgegrenzten Orts-,
die Betriebs- und Hilfskrankenkassen (in der Reichsversicherungsordnung
Ersatzkassen genannt) werden in ihrer Zahl ganz erheblich gemindert.
Die Jnnungskrankenkassen werden nur wenig beschränkt. Als neue
Kassenart sind die Landkrankenkassen vorgesehen. Die Wirkung dieser
neuen gesetzlichen Bestimmungen läßt sich noch nicht absehen. Es kann
angenommen werden, daß sich die Zahl der Ortskrankenkassen etwa um
die Hälfte verringert. Von den rund 8000 Betriebskrankenkassen dürften
nahezu 3000 aufgelöst werden müssen. Auch manche von den kleinen
Jnnungskrankenkassen werden schwerlich in der Lage sein, den gesetzlichen
Voraussetzungen zu entsprechen. Die Zahl der Ersatzkassen, die den Be
dingungen des neuen Gesetzes entsprechen, kann auf etwa 150 geschätzt
werden. Die Begründung zum Entwurf der Reichsversicherungsordnung
(S. 118) schätzt die Zahl der eingehenden Kassen auf 13—15 000. In
welchem Umfange Landkrankenkassen errichtet werden, läßt sich nicht vor
aussehen, da hierüber feste Entschließungen noch nicht vorliegen. Die
Zahl dieser Kassen kann nicht hoch angenommen werden, da in manchen
Bezirken des Reiches wenig Neigung zu deren Errichtung besteht.
Hermann Halbach, Reichskrankenversicherung.