Object: Untersuchungen über das Versicherungswesen in Deutschland

Tie Statistik verzeichnet bei den über 13 Millionen Versicherten 
ungefähr 5,2 Millionen (39,8 auf 100 Mitglieder) Krankheitsfälle, die 
mit Erwerbsunfähigkeit verbunden waren. Auf ein Mitglied entfielen 
etwas mehr als 8 Krankheitstage mit Krankengeld oder mit Pflege in 
Krankenanstalten. Ein solcher Krankheitsfall dauerte durchschnittlich 
20 Tage. Auf 100 Versicherte kamen durchschnittlich 0,71 Sterbefälle. 
Im Jahre 1910 wurden etwa 6,5 Mill. Mk. an Schwangeren- und 
Schriften 137. IV. 
annähernd 8000 (34,5 v. H.) Betriebskrankenkassen, 46 (0,2 v. H.) Bau 
krankenkassen, mehr als 800 (3,5 v. H.) Jnnungskrankenkassen und etwa 
l 500 (6,1 v. H.) zugelassene Hilsskassen. 
Die einzelnen Kassenarten umfaßten an Versicherten: Die Gemeinde- 
krankenversicherungen über 1,6 Millionen (12,2 v. H.), die Ortskranken 
kassen mehr als 6,5 Millionen (52,3 v. H.), die Betricbskrankenkassen 
über 3,2 Millionen (25,6 v. H.), die Baukrankenkassen etwa 20 000 
(0,1 v. H.), die Jnnungskrankenkassen ungefähr 300 000 (2,3 v. H.), die 
Hilfskassen rund 965 000 (7,5 v. •£>.). 
Die Reichsversicherungsordnung bringt in bezug auf die äußere 
Organisation die weitgehendsten Änderungen. Die Gemeindekranken 
versicherungen verschwinden überhaupt. Die beruflich abgegrenzten Orts-, 
die Betriebs- und Hilfskrankenkassen (in der Reichsversicherungsordnung 
Ersatzkassen genannt) werden in ihrer Zahl ganz erheblich gemindert. 
Die Jnnungskrankenkassen werden nur wenig beschränkt. Als neue 
Kassenart sind die Landkrankenkassen vorgesehen. Die Wirkung dieser 
neuen gesetzlichen Bestimmungen läßt sich noch nicht absehen. Es kann 
angenommen werden, daß sich die Zahl der Ortskrankenkassen etwa um 
die Hälfte verringert. Von den rund 8000 Betriebskrankenkassen dürften 
nahezu 3000 aufgelöst werden müssen. Auch manche von den kleinen 
Jnnungskrankenkassen werden schwerlich in der Lage sein, den gesetzlichen 
Voraussetzungen zu entsprechen. Die Zahl der Ersatzkassen, die den Be 
dingungen des neuen Gesetzes entsprechen, kann auf etwa 150 geschätzt 
werden. Die Begründung zum Entwurf der Reichsversicherungsordnung 
(S. 118) schätzt die Zahl der eingehenden Kassen auf 13—15 000. In 
welchem Umfange Landkrankenkassen errichtet werden, läßt sich nicht vor 
aussehen, da hierüber feste Entschließungen noch nicht vorliegen. Die 
Zahl dieser Kassen kann nicht hoch angenommen werden, da in manchen 
Bezirken des Reiches wenig Neigung zu deren Errichtung besteht. 
Hermann Halbach, Reichskrankenversicherung.
	        
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