E he ich meine Ausführungen beginne, möchte ich meinem Freude
über die an mich ergangene Einladung, vor Ihnen über Sozialisierung
zu sprechen, Ausdruck geben. Eine Reihe von wirtschaftsgeschichtlichen
und wirtschaftstheoretischen Umständen, die ich seit langem beobachtete
und untersuchte, machten es mir bereits vor dem Weltkrieg
wahrscheinlich, daß wir einer zentral verwalteten Wirtschaft
mit natural wirtschaftlichem Einschlag entgegengingen,
deren Kommen durch einen Jahre dauernden Weltkrieg ungemein beschleunigt
werden würde. Da die Mehrzahl meiner Voraussagen über
die Struktur und das Wesen einer solchen Kriegswirtschaft eingetroffen
ist, glaube ich heute mit um so größerer Berechtigung Möglichkeiten
der nächsten Zukunft erörtern zu dürfen.
Ich fasse meinen Vortrag als ein gesellschaftstechnisches
Gut sichten darüber auf, wie man gewisse gesellschaftliche
Konstruktionen durchführen kann und welche Eigenschaften sie aufweisen.
Vor allem werde ich daher zu zeigen suchen, wie bestimmte
Maßnahmen unsere Wohnung, Nahrung, Kleidung, Arbeitszeit, kurz
unsere Lebenslage beeinflussen. Welche Machtmittel den Erfolg
dieser Maßnahmen sichern, welche Machtverteilung sie zur Folge
haben, bleibe dagegen ununtersucht; in diesem Sinne sind die folgenden
Darlegungen unpolitisch.
Die großen Umwälzungen unserer Tage zielen offensichtlich auf
eine einheitliche Regelung der Wirtschaft und eine Umgestaltung der
Einkommensverteilung ab. Der Entschluß zur „Sozialisierung“ ist
einerseits durch die Unwirtschaftlichkeit der überlieferten Ordnung
mit ihren Krisen, ihrer zeitweiligen Massenarbeitslosigkeit und ihren
Depressionen bedingt, die vor allem auf die „Anarchie und Regellosigkeit
des Marktes und der Produktion“ zurückzuführen sind, andererseits
durch die unbegründete und nicht begründbare Verteilung der
Einkommen, Eine Vergesellschaftung der Produktionsmittel würde die
überlieferte Unwirtschaftlichkeit ebenso wie die überlieferte Einkommens-
und Lebenslagenverteilung beseitigen. Eine Wirtschaft sozialisieren
heißt, sie einer planmäßigen Verwaltung zu Gunsten
der Gesellschaft durch die Gesellschaft zuführen.