Full text : Wesen und Weg der Sozialisierung

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Sozialisierung  besonders  zugänglich  sein.  Die  Organisationen, ­
  welche  die  eben  verflossene  Kriegsnot  schuf,  werden  von  der
gegenwärtigen  Friedensnot  gerne  übernommen  und  fortgeführt.
Eine  demokratische  und  sozialistische  Verwaltung  der
Gesamtwirtschaft  kann  auch  eine  weitgehende  Demokratisierung  der
Betriebe  mit  sich  bringen.  Dies  ist  aber  keineswegs  notwendig.  Es
kann  innerhalb  einzelner  Betriebe,  ja  ganzer  Betriebsgruppen  eine
Art  Absolutismus  herrschen,  wie  ja  auch  innerhalb  einer  sozialistischen
Milizarmee  der  Feldherr,  trotz  seiner  Abhängigkeit  vom  Volke,  gegenüber ­
  dem  einzelnen  Soldaten  weitgehende  Rechte  besitzen  kann.
Volkskommissare  und  verantwortliche  Beamte  mit  großer  Machtvollkommenheit ­
  sind  mit  Demokratie  durchaus  vereinbar.  Eine  Demokratisierung ­
  der  Betriebe,  die  soweit  geht,  daß  die  technische  Leitung
durch  Arbeiterräte,  die  Verwaltung  ganzer  Betriebsgruppen  durch  Ausschüsse ­
  höherer  Ordnung  erfolgt,  bedeutet  gesellschaftstechnisch  eine
Lähmung  der  Produktion.  Die  gesamte  gesellschaftliche  und
geschichtliche  Erfahrung  zeigt,  daß  Ausschüsse  für  eine  derartige  Leitung ­
  ungeeignet  sind.  Nur  dort,  wo  der  Gemeinschaftsgeist,  wie  etwa
in  kleinen  Bauerngruppen,  lebendig  ist,  kann  von  einer  autoritären
Organisation  abgesehen  werden;  auch  da  müßte  man  im  Interesse  des
Gemeinschaftsgeistes  wohl  manche  Produktionsverringerung  in  Kauf
nehmen.  Falsch  ist  es,  wenn  man  vom  Rätesystem  produktionstechnisch ­
  eine  Verbesserung  der  Lebenslage
erwartet.
Das  als  politische  Einrichtung  geschaffene  Rätesystem  führt  durch
sein  Hervorheben  des  Einzelbetriebes  im  Wirtschaftlichen  leicht  zu
einer  Pflege  des  Streikwesens,  das  mit  einer  durchsozialisierten
Gesellschaft  völlig  unvereinbar  ist;  für  sie  ist  der  Streik  eine
Form  des  Bürgerkrieges.  Würde  das  Streiken  innerhalb
einer  sozialisierten  Wirtschaft  anerkannt  werden,  so  könnte  das  nur
einer  Bevorrechtung  der  in  den  lebenswichtigen  Betrieben  beschäftigten ­
  Arbeiter  gleichkommen.  Die  Arbeiter  des  Verkehrswesens,  der
Elektrizitätswerke,  der  Wasserwerke  usw.  könnten  jederzeit  an  ihren
Volksgenossen  Erpressung  ausüben,  welche  zufällig  in  weniger  lebenswichtigen ­
  Betrieben  beschäftigt  sind.  In  einer  sozialisierten  Wirtschaft
werden  die  Lebenslagen  und  Löhne  aller  Menschen  durch  öffentlich-rechtliche ­
  Bestimmungen  nach  allgemeinen  Grundsätzen  festgesetzt, ­
  nicht  werden  sie  zwischen  dem  Einzelnen  und  einer  ihm  Vorgesetzten ­
  Stelle  durch  Verträge  bestimmt.  Daß  Arbeiterausschüsse
der  Fabriken  dazu  dienen  können,  die  Arbeitsverhältnisse  und  gewisse
            
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