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Für die deutsche Wirtschaft ist — das sei hier betont — eine inter
nationale Regelung des Scheckrechts nicht von solcher Bedeutung, wie für
die Länder, in denen der Scheckverkehr eine weit größere Rolle spielt als
der Überweisungsverkehr. Als Fernzahlungsmittel kommt der Scheck in
Deutschland weit weniger in Betracht als in England.
bsBestandteiledesSchecks — DerEinheitsscheck
Wer bei einem Kreditinstitut ein Konto unterhält, bekommt auf Antrag
ein Scheckbuch mit 25 oder 50 fortlaufend numerierten Formularen. Die
S ch e ck l e i st e flinker Abschnitt) verbleibt im Scheckbuch. Sie enthält An
gaben, an wen, wieviel und wann gezahlt worden ist. Kommt der Scheck ab
handen, oder sieht sich der Aussteller aus einem anderen Grunde genötigt,
ihn zu widerrufen, so können diese Notizen von Nutzen sein; sie werden zu
sammen mit der Schecknummer dem Bezogenen mitgeteilt, mit dem Er
suchen, den Scheck zu sperren.
Wesentliche Bestandteile des Schecks sind:
1. die S ch e ck k l a u s e I fBezeichnung als Scheck im Text der Urkunde);
2. die Zahlungsklausel („. . . . wolle zahlen", „zahlen Sie");
es muß die unbedingte Anweisung fd. h. die Anweisung darf
nicht an Bedingungen oder Gegenleistungen geknüpft sein) erteilt sein,
eine bestimmte Geld summe zu zahlen; die Angabe der Summe in Ziffern
erleichtert die Lesbarkeit; Quittungs- und Effektenschecks fallen nicht unter
die Bestimmungen des Scheckgesetzes;
8. der Namen des Bezogenen;
4. Zahlungsort; mangels einer besonderen Angabe gilt der bei
dem Namen des Bezogenen angegebene Ort als Zahlungsort;
5. Tag und Ort der Ausstellung; diese Angaben dienen zur
Berechnung der Vorlegungsfrist und um zu ersehen, ob deutsches oder
ausländisches Recht in Anwendung kommt;
6. Unterschrift des Ausstellers; eine Unterschrift muß
es sein, d. h. sie muß stehen, wo die Urkunde endet, und eine Unter s ch r i f t,
keine Unterstempelung.
Zu den Formalerfordernissen gehört nicht mehr die G u t h a b e n k l a u-
s e l. Das bedeutet selbstverständlich nicht, daß ein verfügbares Guthaben
nicht mehr vorhanden zu sein braucht, besagt vielmehr nur, daß ein Scheck
auch ohne solchen Vermerk f„aus meinem sunserems Guthaben") gültig ist.