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Empfängers sein. Gegen Zahlung einer Gebühr ist Beschleunigung (f. u.)
möglich.
Wer alle tagsüber auf seinem Konto stattfindenden Buchungen erhält
der Kontoinhaber am nächsten Morgen portofrei einen Tagesauszug/ der
den bisherigen und den neuen Kontostand angibt. Gutschrift- und Last
schriftzettel werden beigefügt.
Die Verrechnung zwischen den einzelnen Postscheckämtern erfolgt
bei der Generalpostkasse in Berlin, die Verrechnung der Barumsätze jedes
Postscheckamts über die zuständige Oberpostkasse.
ß) Ausgänge (Lastschriften)
Der Kontoinhaber kann über sein Guthaben, soweit es die Stammeinlage
von 5 RM übersteigt, durch Überweisung auf ein anderes Postscheckkonto
oder mittels Scheck beliebig verfügen, aber immer nur unter Benutzung
der vom Postscheckamt ausgegebenen Formulare.
Der an dem Überweisungsformular und am Scheck befind
liche Abschnitt kann vom Aussteller, in der gleichen Weise wie der Abschnitt
der Zahlkarte, zu Mitteilungen an den Empfänger benutzt werden.
Hat der Zahlungsempfänger kein Postscheckkonto, oder soll aus einem
anderen Grunde ein Betrag in bar gezahlt werden, so muß ein Scheck-
formular verwendet werden. Der Postscheck ist entweder Namensscheck
(der Zahlungsempfänger ist an der entsprechenden Stelle des Vordrucks
einzusetzen) oder I n h a b e r - (Kassen) scheck (der Zahlungsempfänger ist
nicht genannt).
Ist der Zahlungsempfänger auf dem Scheck mit Namen und genauer
Anschrift benannt, so sendet das Postscheckamt, das das betr. Konto führt,
diesen Scheck, nachdem es ihn mit dem (unter strengen Verschluß gehal
tenen) Hochdruckstempel versehen hat, an die zuständige Postanstalt, die
den Betrag dem Empfänger zustellt. Wünscht der Kontoinhaber, daß ihm
von seinem Guthaben ein Betrag gesandt wird, so bezeichnet er sich aus
der Rückseite des Schecks als Empfänger.
Soll dagegen der Betrag eines Schecks vom Kontoinhaber oder von einer
anderen Person bei der Kasse des Postscheckamts bar abge
hoben werden, so darf der für die Zahlungsadresse bestimmte Platz auf
der Vorderseite nicht ausgefüllt werden (Inhaber- oder Kassenscheck). Da