Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

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gebiet,  sind  ausgebaut  die  chemische  Industrie,  die  Rüstungsindustrie,  die
großen  Verkehrsunternehmungen  zu  Wasser  und  zu  Lande.
In  ihrer  Kreditpolitik  haben  die  Banken  ein  Instrument  in  der  Hand,
mit  dem  sie,  richtig  angewendet,  entscheidend  in  den  Produktionsprozeß
eingreifen  können.  Große  Verantwortung  lastet  auf  jedem  Bankleiter,
Verantwortung  gegenüber  seiner  Bank,  gegenüber  den  Einlegern,  gegenüber ­
  der  Allgemeinheit.  Stets  muß  er  sich  bewußt  sein,  daß  er  d  i  e  n  e  n  -
des  Glied  der  Wirtschaft  ist,  der  Wirtschaft,  die  dem  Volksganz
  c  n  dient.
Im  Mittelpunkt  jeder  Unternehmung  steht  der  schassende  Mensch.  Glieder
der  Betriebsgemeinschaft  sind.der  Unternehmer  als  Führer  des
Betriebes  und  die  Angestellten  und  Arbeiter  als  Gefolgschaft.  Sie  arbeiten
gemeinsam  zur  Förderung  der  Betriebszwecke  und  zum  gemeinsamen  Nutzen
von  Volk  und  Staat  (Gesetz  zur  Ordnung  der  nationalen  Arbeit  vom  20.  Januar ­
  1934).  Der  Fürsorgepflicht  des  Betriebsführers  für  den  schaffenden
Menschen  im  Betrieb  steht  gegenüber  die  Treuepflicht  des  Gefolgschafts-Mitgliedes.

In  der  Deutschen  Arbeitsfront  sind  die  Angehörigen  der  ehenmligen
  Gewerkschaften,  der  ehemaligen  Angestelltenverbände  und  ehemaligen ­
  Unternehmervereinigungen  als  gleichberechtigte  Mitglieder  zusammengeschlossen. ­
  Die  Reichsbetriebsgemeinschaften  in  der  Deutschen
Arbeitsfront  umfassen  alle  artgleichen  Betriebe  eines  Wirtschaftszweiges.
Für  die  Betriebe  der  deutschen  Bank-  und  Versicherungswirtschaft  ist  die
Reichsbetriebsgeineinschaft  Banken  und  Versicherungen ­
  zuständig.  G  e  b  i  e  t  l  i  ch  gliedert  sie  sich  in  31  Gaue  und  rund  850
Kreise,  an  deren  Spitze  die  Gau-  bzw.  Kreisbetriebsgemeinschastswalter
stehen.  Fachlich  teilt  sie  sich  in  die  Gruppen  Banken  und  Versicherungen. ­

Die  praktische  Durchführung  der  B  e  r  u  f  s  s  ch  u  l  u  n  g  aller  im  Kreditgewerbe ­
  Tätigen  gehört  zum  Aufgabenkreise  der  Betriebsgemeinschaft
Banken  und  Versicherungen.  In  Gemeinschaftsarbeit  mit  der  ReichsgruppeBanken
  wird  sie  nach  einem  einheitlichen  Plan  in  allen  Teilen
des  Reichs  durchgeführt.  Daneben  bestehen  noch  andere,  gleichen  Zwecken
dienende  Einrichümgen,  insbesondere  (seit  1916)  die  „Fachhochschulk
  u  r  s  e  für  Wirtschaft  und  Verwaltung"  an  der  Universität
Breslau,  in  deren  Rahmen  in  jedem  Halbjahr  eine  oder  mehrere  Vortrags-
            
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