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Art ihrer Passivgeschäfte muß die Bank mit den ihr anvertrauten Geldern
verfahren, d. h. sie darf die Depositengelder, die der Einleger täglich von
ihr zurückfordern kann, nicht in Hypotheken anlegen, was Festlegung der
Gelder für mehrere Jahre bedeutet. Mit Bankkredit darf nicht 'gebaut
werden, und der Bankier darf nie zum Unternehmer werden.
Bei Beurteilung einer Bankbilanz wird daher ein Hauptaugenmerk
auf ihre Liquidität gerichtet. Zu den Verbindlichkeiten gehören die
fremden Gelder und die Akzepte der Bank. Diesen Posten stehen als
leicht greifbare Aktiva gegenüber: Kasse, fremde Geldsorten, Kupons,
Bankierguthaben, Wechsel, Effekten, Reports und Darlehen gegen börsen
gängige Wertpapiere und Vorschüsse auf Waren. Wesentlich ist natürlich
die Qualität der einzelnen Forderungen. Um die Liquidität fest-
zustellen, wird berechnet, welche Forderungen sofort fällig sind — das
Bilanzschema für die Monatsausweise unterscheidet 1. jederzeit fällige
Gelder, 2. feste Gelder und Gelder auf Kündigung — und wieviel von den
Anlagen der Bank notfalls schnell zu Gelde gemacht werden können. Dies
bedingt aber wieder ein gutes Funktionieren des Geld- und Kapitalmarktes.
Nach der vorwiegenden Art der Passivgeschäfte, d. h. nach der Art der
Schuldverpflichtungen, die die Banken übernehmen (je nach Art der Kapi-
talbeschaffungj, gliedert man: Notenbanken, Depositenbanken und Pfand
briefbanken — sie nehmen Kredit durch Ausgabe von Noten, durch An
nahme verzinslicher Einlagen, durch Ausgabe von Pfandbriefen —,
nach der vorwiegenden Art der Aktivgeschäfte: Diskonto-, Lombard-, Kre
dit-, Kontokorrentbanken »usw. Praktisch läßt sich diese Einteilung
aber nicht durchführen. Daß zu einem Aktivgeschäft immer ein entspre
chendes Passivgeschäft, und ebenso umgekehrt, gehört, ist selbstverständlich,
denn nur durch Verknüpfung eines oder mehrerer Aktiv- und
Passivgeschäfte entsteht eine Bank. In der Regel liegen die Ver
hältnisse jedoch so, daß die sogenannten Kredit-, Spekulations- oder Depo
sitenbanken meistens alle Aktiv- und Passivgeschäfte, mit Ausnahme des
Noten- und Pfandbriefgeschäftes, betreiben. Die Betriebsmittel werden
angelegt: im Diskont-, Kontokorrent-, Lombard-, Report-, Finanzie
rungsgeschäft usw. Das Rothschildsche Prinzip: Betreibung nur weniger,
aber sehr ertragreicher Geschäfte, ist für die Aktienbanken, die eine reget-
mäßige Dividendenzahlung erstreben und ihr Kapital und ihre Beamten
dauernd beschäftigen müssen, unanwendbar. Es herrscht vielmehr der