Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

Grundsatz:  Ausnutzung  jeder  sich  bietenden  Möglichkeit,  Ertrag  zu  erzielen. ­
  In  Deutschland  besteht  also  im  Bankwesen  ArbeitsVereinigung,
im  Gegensatz  zur  Arbeits  t  e  i  l  u  n  g  im  englischen  und  neuerdings  auch  im
amerikanischen  Bankwesen.
Die  Gliederung  nach  der  GrößederUnternehmung  in  Groß-,
Mittel-  und  Kleinbanken  ist  willkürlich  und  praktisch  bedeutungslos.  Nach
wie  vor  wird  es,  entsprechend  ihren  Aufgaben,  kleine,  mittlere  und  große
Banken  geben.  Sehr  nützlich  können  Banken  insbesondere  dann  wirken,
wenn  sie  mit  dem  Wirtschaftsleben  des  Bezirks  eng  verwachsen  sind.  Daher
neuerdings  das  Streben  nach  R  e  g  i  o  n  a  l  b  a  n  k  e  n,  die  ein  engeres
Verhältnis  zur  örtlichen  Kundschaft  schaffen.
Nach  der  Wirtschaftsgesinnung,  dem  Wirtschaftszweck  ergibt  sich
folgende  Gruppierung:
erwerbswirtschaftlicher  skapitalistischer)  Bankbetrieb,
genossenschaftlicher  Bankbetrieb,
gemeinwirtschaftlicher  Bankbetrieb  (bte  Reichsbank  und  die  Institute,
die  man  als  „öffentliche  Banken"  bezeichnet).
Für  alle  Banken  aber  gilt:  Die  Verwendung  der  nationalen  Ersparnisse ­
  zu  überwachen,  ist  Aufgabe  der  obersten  Wirtschaftsführung.
Die  Privatbankfirmen  und  Aktienbanken  —  zum  Teil  auch  Staatsbanken, ­
  kommunale  Banken  usw.  —  sind  Erwerbsunternehmen,  ihr
Zweck  ist  vorwiegend  kapitalistischer  Art.  Gegenstand  des  Unternehmens
der  Kreditgenossenschaften  dagegen  ist  Betrieb  von  Bankgeschäften  zwecks
Beschaffung  der  im  Gewerbe  und  in  der  Wirtschaft  der  Mitglieder  nöügen
Geldmittel.  Die  Kapitalbildung  tritt  bei  der  Genossenschaft  in  den  Hintergrund ­
  gegenüber  der  steten  persönlichen  Verbindung  mit
jedem  einzelnen  Genossen.  Die  Kreditgewährung  erfolgt  nicht,  um  dadurch
  große  Gewinne  zu  erzielen,  sondern  um  die  Wirtschaft  ihrer  Mitglieder
  zu  fördern.  Bei  den  gemeinwirtschaftlichen  Bankbetrieben  handelt
  es  sich  um  Unternehmungen,  die  gewisse  Aufgaben  im  Dienst  der
Allgemeinheit  erfüllen.  Das  Streben  nach  Ertrag  steht  erst  in  zweiter
Linie.  Die  Rechtsform  ist  vorwiegend  die  einer  Aktiengesellschaft  oder
einer  gemischtwirtschaftlichen  Unternehmung  (Deutsche  Zentralgenossenschaftskasse). ­

Von  einer  Staatsbank  spricht  man,  wenn  der  Staat  das  Kapital
gegeben  hat  (Preußische  Staatsbank,  Sächsische  Staatsbank,  Bayerische

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