Full text: Geld-, Bank- und Börsenwesen

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desKleinkreditsob. Sie wollen diejenigen Volkskreise, denen wegen 
des geringen Umfanges ihres Betriebes der Anschluß an ein größeres Kredit 
institut versagt ist, zusammenfassen. Die Genossenschaften besitzen kein festes 
Gesellschafts- oder Grundkapital. Die Kreditnehmer müssen Mitglieder der 
Genossenschaft sein, den satzungsmäßigen Geschäftsanteil gezeichnet und 
die damit verbundene Haftung übernommen haben. Wegen dieser 
Haftung ist der A u s tri t t aus einer Genossenschaft nicht so leicht zu voll 
ziehen, wie der Eintritt. Mit Rücksicht auf die notwendig werdende Aus 
einandersetzung zwischen der Genossenschaft und den Genossen, die auf 
Grund einer Bilanz erfolgen muß, ist das Ausscheiden auf den Schluß 
eines Geschäftsjahres beschränkt ss. a. S. 153f.). 
Die Schulze-Delitzsch scheu Vorschußvereine — benannt nach ihrem 
Begründer Schulze aus Delitzsch (1808—1883) — sind in erster Linie für 
Handwerker, Kaufleute, Gewerbetreibende usw. bestimmt. Über ganz Deutsch 
land verbreitet, entwickeln sie eine wirksame Kredithilfe für den Mittelstand. 
Die Kreditgewährung hängt von der Mitgliedschaft ab, die durch einmalige oder 
ratenweise Zahlung des Geschäftsanteils erworben und bemessen wird, nach der 
Kreditfähigkeit des Darlchnsuchenden, d. h. nach seinen wirtschaftlichen Verhält 
nissen in Verbindung mit der Bestellung von Sicherheiten oder Bürgen. Die 
Darlehen werden in der Regel gegen Dreimonatswechsel gewährt. 
Schulze-Delitzsch lehnte grundsätzlich jede Subvention des Staates ab. Er ver 
wies auf die eigene Kraft und Tätigkeit als Grundbedingung des Empor 
kommens (Selbsthilfe). „Nur von innen heraus, durch Entwicklung der inneren 
lebendigen Kräfte, ist es möglich, einem Organismus das Heil zu bringen." Seine 
Grundsätze waren: 
Bildung eines eigenen Kapitals durch kleine fortlaufende Beiträge der Mit 
glieder und Bildung von Reserven aus dem Geschäftsgewinn; 
Schaffung einer Kreditbasis für die Genossenschaft durch die solidarische Haf 
tung der Mitglieder; 
Sammlung von Spareinlagen zwecks Beschaffung größeren Betriebskapitals; 
Keine Eingehung von Verbindlichkeiten, die die Kräfte der Genosienschaft über- 
steigen, insbesondere Inanspruchnahme von Bankkredit als subsidiäres Aus 
hilfsmittel; 
Geschäftsführung durch einen besoldeten, fachkundigen Vorstand. 
Die Kreditgenossenschaft ist eine Personalgesellschaft. Sie wird geleitet von 
dem Vorstand, der mindestens aus zwei Personen bestehen muß, kontrolliert vom 
Aufsichtsrat. Höchste Instanz ist die Generalversammlung; sie setzt das Statut 
fest und nimmt nötigenfalls Änderungen in diesem vor. 
Selbsthilfe, Selbstverwaltung, Selbstverantwortung sind die Grundgedanken 
des Genossenschaftswesens; Vorschußvereine, Spar- und Darlehnskassen, sowie
	        
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