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desKleinkreditsob. Sie wollen diejenigen Volkskreise, denen wegen
des geringen Umfanges ihres Betriebes der Anschluß an ein größeres Kredit
institut versagt ist, zusammenfassen. Die Genossenschaften besitzen kein festes
Gesellschafts- oder Grundkapital. Die Kreditnehmer müssen Mitglieder der
Genossenschaft sein, den satzungsmäßigen Geschäftsanteil gezeichnet und
die damit verbundene Haftung übernommen haben. Wegen dieser
Haftung ist der A u s tri t t aus einer Genossenschaft nicht so leicht zu voll
ziehen, wie der Eintritt. Mit Rücksicht auf die notwendig werdende Aus
einandersetzung zwischen der Genossenschaft und den Genossen, die auf
Grund einer Bilanz erfolgen muß, ist das Ausscheiden auf den Schluß
eines Geschäftsjahres beschränkt ss. a. S. 153f.).
Die Schulze-Delitzsch scheu Vorschußvereine — benannt nach ihrem
Begründer Schulze aus Delitzsch (1808—1883) — sind in erster Linie für
Handwerker, Kaufleute, Gewerbetreibende usw. bestimmt. Über ganz Deutsch
land verbreitet, entwickeln sie eine wirksame Kredithilfe für den Mittelstand.
Die Kreditgewährung hängt von der Mitgliedschaft ab, die durch einmalige oder
ratenweise Zahlung des Geschäftsanteils erworben und bemessen wird, nach der
Kreditfähigkeit des Darlchnsuchenden, d. h. nach seinen wirtschaftlichen Verhält
nissen in Verbindung mit der Bestellung von Sicherheiten oder Bürgen. Die
Darlehen werden in der Regel gegen Dreimonatswechsel gewährt.
Schulze-Delitzsch lehnte grundsätzlich jede Subvention des Staates ab. Er ver
wies auf die eigene Kraft und Tätigkeit als Grundbedingung des Empor
kommens (Selbsthilfe). „Nur von innen heraus, durch Entwicklung der inneren
lebendigen Kräfte, ist es möglich, einem Organismus das Heil zu bringen." Seine
Grundsätze waren:
Bildung eines eigenen Kapitals durch kleine fortlaufende Beiträge der Mit
glieder und Bildung von Reserven aus dem Geschäftsgewinn;
Schaffung einer Kreditbasis für die Genossenschaft durch die solidarische Haf
tung der Mitglieder;
Sammlung von Spareinlagen zwecks Beschaffung größeren Betriebskapitals;
Keine Eingehung von Verbindlichkeiten, die die Kräfte der Genosienschaft über-
steigen, insbesondere Inanspruchnahme von Bankkredit als subsidiäres Aus
hilfsmittel;
Geschäftsführung durch einen besoldeten, fachkundigen Vorstand.
Die Kreditgenossenschaft ist eine Personalgesellschaft. Sie wird geleitet von
dem Vorstand, der mindestens aus zwei Personen bestehen muß, kontrolliert vom
Aufsichtsrat. Höchste Instanz ist die Generalversammlung; sie setzt das Statut
fest und nimmt nötigenfalls Änderungen in diesem vor.
Selbsthilfe, Selbstverwaltung, Selbstverantwortung sind die Grundgedanken
des Genossenschaftswesens; Vorschußvereine, Spar- und Darlehnskassen, sowie