Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

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desKleinkreditsob.  Sie  wollen  diejenigen  Volkskreise,  denen  wegen
des  geringen  Umfanges  ihres  Betriebes  der  Anschluß  an  ein  größeres  Kreditinstitut ­
  versagt  ist,  zusammenfassen.  Die  Genossenschaften  besitzen  kein  festes
Gesellschafts-  oder  Grundkapital.  Die  Kreditnehmer  müssen  Mitglieder  der
Genossenschaft  sein,  den  satzungsmäßigen  Geschäftsanteil  gezeichnet  und
die  damit  verbundene  Haftung  übernommen  haben.  Wegen  dieser
Haftung  ist  der  A  u  s  tri  t  t  aus  einer  Genossenschaft  nicht  so  leicht  zu  vollziehen, ­
  wie  der  Eintritt.  Mit  Rücksicht  auf  die  notwendig  werdende  Auseinandersetzung ­
  zwischen  der  Genossenschaft  und  den  Genossen,  die  auf
Grund  einer  Bilanz  erfolgen  muß,  ist  das  Ausscheiden  auf  den  Schluß
eines  Geschäftsjahres  beschränkt  ss.  a.  S.  153f.).
Die  Schulze-Delitzsch  scheu  Vorschußvereine  —  benannt  nach  ihrem
Begründer  Schulze  aus  Delitzsch  (1808—1883)  —  sind  in  erster  Linie  für
Handwerker,  Kaufleute,  Gewerbetreibende  usw.  bestimmt.  Über  ganz  Deutschland ­
  verbreitet,  entwickeln  sie  eine  wirksame  Kredithilfe  für  den  Mittelstand.
Die  Kreditgewährung  hängt  von  der  Mitgliedschaft  ab,  die  durch  einmalige  oder
ratenweise  Zahlung  des  Geschäftsanteils  erworben  und  bemessen  wird,  nach  der
Kreditfähigkeit  des  Darlchnsuchenden,  d.  h.  nach  seinen  wirtschaftlichen  Verhältnissen ­
  in  Verbindung  mit  der  Bestellung  von  Sicherheiten  oder  Bürgen.  Die
Darlehen  werden  in  der  Regel  gegen  Dreimonatswechsel  gewährt.
Schulze-Delitzsch  lehnte  grundsätzlich  jede  Subvention  des  Staates  ab.  Er  verwies ­
  auf  die  eigene  Kraft  und  Tätigkeit  als  Grundbedingung  des  Emporkommens ­
  (Selbsthilfe).  „Nur  von  innen  heraus,  durch  Entwicklung  der  inneren
lebendigen  Kräfte,  ist  es  möglich,  einem  Organismus  das  Heil  zu  bringen."  Seine
Grundsätze  waren:
Bildung  eines  eigenen  Kapitals  durch  kleine  fortlaufende  Beiträge  der  Mitglieder ­
  und  Bildung  von  Reserven  aus  dem  Geschäftsgewinn;
Schaffung  einer  Kreditbasis  für  die  Genossenschaft  durch  die  solidarische  Haftung ­
  der  Mitglieder;
Sammlung  von  Spareinlagen  zwecks  Beschaffung  größeren  Betriebskapitals;
Keine  Eingehung  von  Verbindlichkeiten,  die  die  Kräfte  der  Genosienschaft  übersteigen,
  insbesondere  Inanspruchnahme  von  Bankkredit  als  subsidiäres  Aushilfsmittel; ­

Geschäftsführung  durch  einen  besoldeten,  fachkundigen  Vorstand.
Die  Kreditgenossenschaft  ist  eine  Personalgesellschaft.  Sie  wird  geleitet  von
dem  Vorstand,  der  mindestens  aus  zwei  Personen  bestehen  muß,  kontrolliert  vom
Aufsichtsrat.  Höchste  Instanz  ist  die  Generalversammlung;  sie  setzt  das  Statut
fest  und  nimmt  nötigenfalls  Änderungen  in  diesem  vor.
Selbsthilfe,  Selbstverwaltung,  Selbstverantwortung  sind  die  Grundgedanken
des  Genossenschaftswesens;  Vorschußvereine,  Spar-  und  Darlehnskassen,  sowie
            
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