Full text: Geld-, Bank- und Börsenwesen

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richterstattung der Kreditinstitute unter Ausnutzung der 
bisher gesammelten Erfahrungen erfolgte auf Grund der Bekanntmachung 
des Reichskommissars vom 22. März 1937. Hiernach müssen der Reichs- 
bank Monatsausweise eingereicht werden: 
1. von den Kreditbanken (Aktien-, G.m.b.H.- und öffentlich- 
rechtlichen Banken), deren kurzfristige Verpflichtungen sbestehend aus 
Depositengeldern, Kontokorrentguthaben der Kundschaft, Kundschaftskredi 
ten, Nostroverpflichtungen und der Verpflichtung aus der Annahme ge 
zogener Wechsel und der Ausstellung eigener und gezogener Wechsel) 
mindestens 2 Millionen RM betragen. 
2. von allen genossenschaftlichen Zentralkassen und von 
den Kreditgenossenschaften mit mindestens 10 Millionen RM 
Bilanzsumme. 
3. von allen Sparkassen. 
Die Kreditbanken, die nicht unter diese Bestimmungen fallen, und die 
Privatbankiers, deren Bilanzsumme Million RM erreicht, haben 
Rohbilanzen nach dem Stande von Ende Juni bis zum 31. Juli ein 
zureichen. 
Die den Banken anvertrauten Depositengelder sind sehr verschiedener 
Natur: Zum Teil sind es zeitweise nicht benötigte Gelder von Kaufleuten 
sKassenvorräte) und von Privaten, die z. B. ihr Gehalt einzahlen und all 
mählich im Laufe des Monats abheben, zum Teil Betriebsreserven der 
Gewerbetreibenden, zum Teil auch dauernde Einlagen, die den Charakter 
von Spargeldern sEinnahmeüberschüssen) haben und nachher mitunter in 
Effektenanlage umgewandelt werden. Die Banken sind in ihrem Depo 
sitengeschäft die „Saugapparate für die Konzentration der zerstreuten 
Leihkapitalien" sS ch ä f f l e). Sie sind mehr als bloße Kredit Vermitt 
ler: Sie formen swie der Fabrikant die Rohstoffe) die Kapitalien um 
und leihen sie dann für eigene Rechnung und Gefahr aus. Wenn 
Macleod in seiner Schrift „lire Theory of Credit" (London 1890) 
definiert: „A bank is not an offi.ee for borrowing and lending money, 
but it is a manufactory of credit", so stellt er damit eine, wenn auch swie 
er weiter ausführt) begrenzte Fähigkeit der Banken zur Geldschöpfung fest 
ss. S. 7f.). 
Zur Bequemlichkeit des Publikums haben die Banken an größeren
	        
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