Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

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richterstattung  der  Kreditinstitute  unter  Ausnutzung  der
bisher  gesammelten  Erfahrungen  erfolgte  auf  Grund  der  Bekanntmachung
des  Reichskommissars  vom  22.  März  1937.  Hiernach  müssen  der  Reichsbank
  Monatsausweise  eingereicht  werden:
1.  von  den  Kreditbanken  (Aktien-,  G.m.b.H.-  und  öffentlichrechtlichen
  Banken),  deren  kurzfristige  Verpflichtungen  sbestehend  aus
Depositengeldern,  Kontokorrentguthaben  der  Kundschaft,  Kundschaftskrediten, ­
  Nostroverpflichtungen  und  der  Verpflichtung  aus  der  Annahme  gezogener ­
  Wechsel  und  der  Ausstellung  eigener  und  gezogener  Wechsel)
mindestens  2  Millionen  RM  betragen.
2.  von  allen  genossenschaftlichen  Zentralkassen  und  von
den  Kreditgenossenschaften  mit  mindestens  10  Millionen  RM
Bilanzsumme.
3.  von  allen  Sparkassen.
Die  Kreditbanken,  die  nicht  unter  diese  Bestimmungen  fallen,  und  die
Privatbankiers,  deren  Bilanzsumme  Million  RM  erreicht,  haben
Rohbilanzen  nach  dem  Stande  von  Ende  Juni  bis  zum  31.  Juli  einzureichen. ­

Die  den  Banken  anvertrauten  Depositengelder  sind  sehr  verschiedener
Natur:  Zum  Teil  sind  es  zeitweise  nicht  benötigte  Gelder  von  Kaufleuten
sKassenvorräte)  und  von  Privaten,  die  z.  B.  ihr  Gehalt  einzahlen  und  allmählich ­
  im  Laufe  des  Monats  abheben,  zum  Teil  Betriebsreserven  der
Gewerbetreibenden,  zum  Teil  auch  dauernde  Einlagen,  die  den  Charakter
von  Spargeldern  sEinnahmeüberschüssen)  haben  und  nachher  mitunter  in
Effektenanlage  umgewandelt  werden.  Die  Banken  sind  in  ihrem  Depositengeschäft ­
  die  „Saugapparate  für  die  Konzentration  der  zerstreuten
Leihkapitalien"  sS  ch  ä  f  f  l  e).  Sie  sind  mehr  als  bloße  Kredit  Vermittler: ­
  Sie  formen  swie  der  Fabrikant  die  Rohstoffe)  die  Kapitalien  um
und  leihen  sie  dann  für  eigene  Rechnung  und  Gefahr  aus.  Wenn
Macleod  in  seiner  Schrift  „lire  Theory  of  Credit"  (London  1890)
definiert:  „A  bank  is  not  an  offi.ee  for  borrowing  and  lending  money,
but  it  is  a  manufactory  of  credit",  so  stellt  er  damit  eine,  wenn  auch  swie
er  weiter  ausführt)  begrenzte  Fähigkeit  der  Banken  zur  Geldschöpfung  fest
ss.  S.  7f.).
Zur  Bequemlichkeit  des  Publikums  haben  die  Banken  an  größeren
            
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