Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

188

D  i  e  Novelle  vom  16.  Dezember  1919  erhöhte  u.  a.  den  prozentualen ­
  Gewinnanteil  des  Reichs  und  ordnete  an,  wie  die  als  Reserven ­
  für  zweifelhafte  Forderungen  und  für  Kriegsverluste ­
  in  der  Reichsbank-Bilanz  zurückgestellten  Beträge  zu  verbuchen  seien.
Wesentliche  Änderungen  brachten  das  Gesetz  vom  26.  Mai  1922  über  die
Autono  miederReichsbank,  das  Bankgesetz  vom  30.  August  1924,
die  Novellen  vom  13.  März  1930  und  27.  Oktober  1933  und  das  Gesetz
vom  10.  Februar  1937.
a)  DieDeutscheReichsbank^)
a)  Organisation
Das  Grundkapital  betrug  ursprünglich  120  Mill.  M,  wurde  1899  auf
180  Mill.  M  erhöht,  dann  auf  90  Mill.  M  zusammengelegt  und  ist  jetzt
wieder  auf  150  Mill.  RM  angewachsen,  eingeteilt  in  Anteile  zu  je
100  RM.  Die  Reichsbank  ist  keine  Aktiengesellschaft.  Sie  verdankte  ihre
Entstehung  nicht  einer  handelsgerichtlichen  Eintragung  —  hiervon  war  sie
durch  das  Bankgesetz  Befreit 2 )  —,  sondern  der  Reichsgesetzgebung.  Auch
die  A  u  f  l  ö  s  u  n  g  der  Reichsbank  erfolgt  unabhängig  von  der  Entschließung ­
  der  Anteilseigner.
Die  Reichsbank  stand  nicht  nur  unter  derAufsicht,  sondern  auch  unter  der  Leitung
des  Reichs;  sie  war  eine  nach  den  Anweisungen  des  Reichskanzlers  arbeitende
Reichsstelle.  Durch  das  Gesetz  über  die  Autonomie  der  Reichsbank
vom  26.  Mai  1922  wurde  dem  Reichskanzler  die  Leitung  entzogen  und  ausschließlich ­
  dem  Reichsbankdirektorium  übertragen,  das  aus  einem
i)  Schrifttum:  H.  Brodowski,  Die  Reichsbank  seit  Stabilisierung
der  Mark.  Würzburg  1933.  Fr.  Döring,  Gold  oder  Papier.  München  1934.
Koch-Schacht,  Die  Reichsgesetzgebung  über  Münz-  und  Notenbankwesen.
Berlin  1926.  Ergänzungen  hierzu.  Berlin  1934.  Georg  Obst,  Das  Bankgeschäft. ­
  9.  Ausl.  Stuttgart  1939.  O.  P  a  r  ch  m  a  n  n,  Die  Reichsbank.  Berlin
1933.  Hjalmar  Schacht,  Die  Stabilisierung  der  Mark.  Stuttgart  1927.
R.  T  e  l  s  ch  o  w,  Der  Geschäftsverkehr  mit  der  Reichsbank.  Berlin  1927.
Die  vom  Reichsbankdirektorium  herausgegebenen  Schriften  „Die  Reichsbank,
1876—1909"  und  „Die  Reichsbank  1901—1925".  Die  Reichsbank,  Verhandlungen ­
  und  Berichte  des  Unterausschusses  für  Geld-,  Kredit-  und  Finanzwesen.
Berlin  1929.  Untersuchung  des  Bankwesens  (Bank-Enquete).  Berlin  1933/34.
»)  Z  66:  „Die  Bestimmungen  des  HGB.  über  die  Eintragung  in  das  Handelsregister
  und  die  rechtlichen  Folgen  derselben  finden  auf  die  Reichsbank  keine  Anwendung." ­

            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.