Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

13  G-iabS  80.  A.

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dem  Reichsbankdirektorium,  sondern  einer  Reichsbankhauptstelle  oder
Reichsbankstelle  untergeordnet.  Ihre  Befugnisse  sind  beschränkt:  bei  einer
großen  Anzahl  ihrer  Geschäfte  müssen  sie  erst  die  Genehmigung  der  ihnen
Vorgesetzten  Bankanstalt  einholen.
Hinsichtlich  der  Reichsbankbeamten  heißt  es  im  §  9  des  Bankgesetzes ­
  von  1924:  „Der  Präsident  ernennt  die  Beamten  Z  auf  Vorschlag
des  Direktoriums;  er  ordnet  die  Verteilung  ihrer  Arbeiten  und  Pflichten  in
der  Bank."  Die  Rechtsverhältnisse  der  Beamten  sind  durch  das  vom
Reichsbankdirektorium  erlassene  Beamtenstatut  geregelt.  Abweichungen
des  Statuts  vom  Reichsbeamtenrecht  sind  insofern  zulässig,  als  sie  zur
Aufrechterhaltung  eines  geordneten  und  leistungsfähigen  Bankbetriebes
notwendig  sind.
ß)  Aufgaben  und  Geschäfte
Aufgabe  der  Reichsbank  ist  es  (§  1  des  Bankgesetzes),  „den  Geldumlauf ­
  im  gesamten  Reichsgebiet  zu  regeln,  die  Zahlungsausgleichungen
  zu  erleichtern  und  für  die  Nutzbarmachung
  verfügbaren  Kapitals  zu  sorgen".
Die  Regelung  des  Geldumlaufs  war  naturgemäß  besonders
schwierig  in  der  Inflationszeit,  als  mit  der  fortlaufenden  Geldentwertung
die  Menge  der  erforderlichen  Umlaufsmittel  sprunghaft  wuchs.  Die  Reichsbank ­
  ist  bemüht,  dafür  zu  sorgen,  daß  genügend  Umlaufsmittel  in  den  benötigten ­
  Beträgen  vorhanden  sind.  Die  Durchführung  wird  wesentlich  erleichtert ­
  durch  das  engmaschige  Netz  ihrer  Filialen.
Der  Regelung  der  Zahlungsausgleichungen  dient  insbesondere ­
  der  Giro-  und  Abrechnungsverkehr.  In  der  Erkenntnis,  daß
der  Giroverkehr  gegenüber  dem  Scheck  die  bessere  bargeldlose  Zahlungsmethode ­
  sei,  ging  das  Streben  der  Reichsbank  dahin,  den  Giroverkehr  in
Deutschland  auf  breiter  Grundlage  einzuführen.  Bereits  in  ihrem  ersten
Verwaltungsbericht  sEnde  1876)  konnte  die  Reichsbank  sagen:  „Das
*)  Über  die  Anstellung  der  Reichsbankbeamten  gibt  es  gedruckte
Bestimmungen,  die  auch  über  den  Inhalt  der  abzulegenden  Prüfungen  Auskunft
geben.  Diese  Drucksachen  können  durch  das  Reichsbank-Direktorium  in  Berlin
kostenfrei  bezogen  werden.
Ende  1936  standen  im  Dienst  der  Reichsbank:  8831  Beamte,  6397  Angestellte
und  1074  Arbeiter  und  Arbeiterinnen.
            
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