Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

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2.  Unter  den  „deckungsfähigen"  Devisen  sind  nur  schnell  realisierbare
kurzfristige  Valutaforderungen  an  das  Ausland  (Schecks,  Wechsel  mit  einer
Laufzeit  von  höchstens  14  Tagen)  und  Banknoten  enthalten.  Die  Goldund
  Devisendeckung  ist,  dank  der  „Erfüllungspolitik"  des  Versailler  Diktats, ­
  sehr  gering.  Grundsatz  des  Neuen  Planes  der  Reichsbank  ist:  Nicht
mehr  im  Ausland  kaufen  als  bezahlt  werden  kann,  und  in  erster  Linie  das
kaufen,  was  notwendig  gebraucht  wird.
3.  Schatzwechsel  des  Reichs  darf  die  Reichsbank  bis  zu  400  Millionen
RM  im  Bestände  haben.  Die  starken  Schwankungen,  die  dieser  Posten
ausweist,  rühren  daher,  daß  die  Schatzwechsel,  bei  denen  Zinsberechnung
zum  Privatdiskontsatz  erfolgt,  ein  beliebtes  Anlagepapier  für  zeitweise  verfügbare ­
  Gelder  sind;  bei  terminmäßigem  oder  plötzlich  auftretendem  Geldbedarf ­
  werden  sie  wieder  abgestoßen.
„Sonstige  Wechsel  und  Schecks"  sind  die  diskontierten  Jnlandwechsel
und  Jnlandschecks.  In  der  Form  des  Diskontkredites  wickelt  sich  der  weitaus ­
  größte  Teil  des  Kreditgeschäfts  der  Reichsbank  ab.  So  ist  dieser  Posten
der  größte  der  Aktivseite.  Nur  einen  kleinen  'Teil  dieser  Position  bilden
die  Auslandwechsel  und  Auslandschecks,  die  nicht  in  dem  2.Posten  (deckungsfähige ­
  Devisen)  enthalten  sind.
Je  nachdem  die  Inanspruchnahme  der  Reichsbank  aus  diskontierten
Waren-  und  Arbeitsbeschaffungswechseln  (s.  S.  70)  größer  oder  geringer
ist,  spricht  man  von  einer  Anspannung  oder  einer  Entspannung  des
Reichsbank-Status.  Das  Auf  und  Ab  wiederholt  sich  zu  bestimmten  Zeiten
(Monats-,  Vierteljahrs-  und  Jahresende).
4.  Die  Veränderung  des  Bestandes  an  unterwertig  ausgeprägten
„Scheidemünzen"  ergibt  sich  aus  dem  Umfang  der  Ausprägungen  und
der  Möglichkeit,  sie  im  Verkehr  zu  halten.
5.  „Noten  anderer  Banken"  sind  die  Bestände  der  Reichsbank  an  Noten
der  4  deutschen  Privatnotenbanken.  Da  diese  Notenausgabe  mit  dem  Jahre
1935  ihre  Ende  gefunden  hat,  können  keine  Bestände  ausgewiesen  werden.
6.  „Lombardforderungen",  die  ebenfalls  als  Notendeckung  gelten,  spielen
im  Kreditgeschäft  der  Reichsbank  eine  untergeordnete  Rolle.
7.  „Deckungsfähige  Wertpapiere".  Das  Gesetz  vom  27.  Oktober  1933
ermächtigt  die  Reichsbank,  im  Rahmen  der  „Offen-Markt-Politik"  bestimmte ­
  Wertpapiere  am  Markt  zu  kaufen  und  zu  verkaufen  und  den  Bestand ­
  in  die  bankmäßige  Notendeckung  einzubeziehen.
            
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