Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

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8.  „Sonstige  Wertpapiere".  In  diesem  Posten  sind  enthalten  die  Wertpapiere, ­
  die  zur  Aufrechterhaltung  des  laufenden  Kundengeschäfts  der  Bank
erforderlich  find,  ferner  die  im  Besitz  der  Reichsbank  befindlichen  Aktien
der  Golddiskontbank  und  die  der  Bank  für  Internationalen  Zahlungsausgleich. ­

9.  „Sonstige  Aktiven".  In  diesem  „Konto  pro  Diverse"  werden  verbucht:
1.  Devisenbestände,  soweit  sie  nicht  in  den  Posten  2  oder  3  erscheinen'
2.  Silbervorräte  (soweit  nicht  in  dem  Posten  „Bestand  an  deutschen  Scheidemünzen ­
  enthalten);  3.  etwa  belastete  Teile  des  Goldbestandes,  die,  weil
lombardiert,  nicht  als  Notendeckung  dienen  können;  4.  im  Besitz  der
Reichsbank  sich  befindende  Rentenbankscheine;  5.  Stockwechsel  (ins  Stocken
geratene  Wechsel);  6.  die  Gebäude  der  Reichsbank  in  Berlin  und  im  Reich;
7.  Vorschüsse  auf  Posten,  die  noch  nicht  zur  Abrechnung  reif  find  usw.
Auf  der  Passivseite  stehen:
1.  Das  „Grundkapital".
2.  Die  „Reservefonds".  Das  Bankgesetz  von  1924  gliedert:
g.)  die  gesetzlichen  Rücklagen.  Nach  der  Novelle  vom  1.  Dezember  1930
sind  von  dem  jährlichen  Reingewinn  10  %  so  lange  einem  Reservefonds ­
  zuzuführen,  bis  dieser  die  Höhe  des  eingezahlten  Grundkapitals ­
  erreicht.
b)  Rücklagen  für  künftige  Dividendenzahlungen;  sie  erfolgen,  um
den  Anteilseignern  die  im  Bankgesetz  (§  37)  vorgesehene  kumulative
Dividende  von  8  %  ju  gewährleisten.
c)  Rücklagen  für  sonstige  Zwecke  (für  zweifelhafte  Forderungen,  für
Pensionsverpflichtungen,  für  Neubauten  usw.).
3.  „Umlaufende  Noten".  Es  ist  die  Summe  der  gedruckten  Noten  abzüglich ­
  der  aus  dem  Verkehr  gezogenen  und  der  in  den  Tresors  der  Reichsbank ­
  ruhenden  Noten.  Da  die  Reichsbanknoten  den  Hauptbestandteil  des
gesamten  Zahlungsmittelumlaufs  bilden,  muß  ihre  Umlaufsmenge  dem
Bedarf  des  Verkehrs  und  der  Preisentwicklung  entsprechen.
4.  „Sonstige  täglich  fällige  Verbindlichkeiten".  Dieser  Posten  enthält  in
der  Hauptsache  die  Guthaben  der  Girokonteninhaber,  weiter:  unverzinsliche
Depositengelder,  Anzahlungen  auf  Effektenkäufe  usw.  Giroguthaben  entstehen ­
  durch  Einzahlungen  (Überweisungen)  oder  durch  Kreditgewährung
seitens  der  Reichsbank.
            
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